Verhindern utopische Preisvorstellung beste Lösung für Himmelgeister Deich 25. April 201823. Mai 2018 17. Mai 2018 Antwort der Verwaltung Sehr geehrter Herr Tacer, die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 17.05.2018 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen: Wie viel ha landwirtschaftliche Fläche muss die Stadt für die derzeitige Planungsvariante zur Deichsanierung erwerben und wie viel ha Fläche wären es für die Alternative, die eine Rückverlegung des Deiches vorsieht, wie sie bereits 2005 als die optimale Lösung galt, was in der Umweltverträglichkeitsstudie von 2010, die Bestandteil des aktuellen Planfeststellungsverfahrens ist, nochmals bestätigt wurde? Gibt es einen Vertrag zwischen der Stadt Düsseldorf und den Grundstückseigentümern aus dem Jahre 1975, in dem Preisvereinbarungen getroffen wurden und wenn ja, welche Bedeutung hat er für das derzeitige Planungsvorhaben und für den Kaufpreis, den die Stadt für den Flächenerwerb zur geplanten Deichsanierung entrichten muss? Welche juristischen Einschätzungen der Stadt Düsseldorf zur Gültigkeit der Preisvereinbarungen gibt es, und / oder plant die Stadt weitere juristische Prüfungen? Für die Sanierung des Himmelgeister Rheindeiches müssen für die Verbreiterung des Deichfußes Grundstücksflächen erworben werden. Diese Flächen gehören zum Besitz des gleichen Eigentümers wie die Flächen, die für eine Deichrückverlegung gekauft werden müssten. Im Sachstandsbericht des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 06.04.2018 zu einer Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heißt es, die finanziellen Forderungen des Grundstückseigentümers seien mit über 700% über dem marktüblichen Preis vollkommen überzogen. Der Grundstückseigentümer gehe von Baulandpreisen aus, obwohl es sich bei den benötigten Flächen nicht um Bauland sondern um landwirtschaftlich genutzte Fläche handele. Die überhöhten Preisforderungen des Grundstückseigentümers galten im Jahr 2005 als der einzige Hinderungsgrund für eine Deichrückverlegung. Bereits zum damaligen Zeitpunkt wurde die Rückverlegung als die bessere Lösung gegenüber einer Sanierung auf dem bestehenden Deichverlauf angesehen. Nach den extremen Hochwasserereignissen in den 90-ger Jahren wurde ein Hochwasser-schutzkonzept Nordrhein-Westfalen erarbeitet, das die Bedeutung von Retentionsräumen für den Hochwasserschutz am Rhein berücksichtigt. Für verschiedene Standorte wurde eine Deichrückverlegung vorgesehen. Auch für den Himmelgeister Deich wurde dies von Land und Stadt als die optimale Lösung angesehen. Ab 2005 wurde die sinnvolle Rückverlegung des Deiches allein aus finanziellen Gründen nicht weiter verfolgt. Weder die Stadt Düsseldorf noch das Land Nordrhein-Westfalen waren dazu bereit, den überhöhten Preisforderungen des Grundstückseigentümers zu folgen. Die Stadt Düsseldorf wurde vom Landesminister angewiesen, die schlechtere Variante zu planen. Am 18.12.2015 wurden entsprechende Unterlagen zur Planfeststellung bei der Bezirksregierung eingereicht. Die zwischenzeitlich in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie der EU, die eine Rückverlegung des Deiches vorsieht, um den ökologischen Gewässerzustand des Rheines zu verbessern, wurde hier nicht berücksichtigt. Siehe hierzu auch unsere Anfrage im AUS. Mit der jetzt geplanten Sanierung des Deiches auf der bestehenden Linie würde die Chance für eine solche Deichrückverlegung im wahrsten Sinne endgültig verbaut. Dies wäre nicht nur aus Hochwasserschutzgründen wenig sinnvoll. Es verhindert auch die Schaffung von Auenlandschaften. Das Anlegen von Auenlandschaften und zusätzlicher Überschwemmungsfläche wäre eine ökologische Aufwertung der Flächen die von zahlreichen Vogelarten zur Brut und zur Rast genutzt werden, Amphibien und Insekten Lebensraum bieten und eine Bereicherung des Landschaftsbildes darstellen. Auf dem Himmelgeister Deich wachsen die größten und wertvollsten Trockenrasen im Düsseldorfer Stadtgebiet mit zahlreichen seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (z.B. Sandbienen). Da der bestehende Deich für die Sanierung vollständig abgetragen werden müsste, wären diese durch die Planung akut bedroht. Durch eine Verlegung des Deichs dagegen könnten die wertvollsten Teile des alten Deichs für den Natur- und Artenschutz dauerhaft gesichert werden. Heute wird Auenflächen ein höherer Wert zugemessen als noch vor 20 Jahren. Ihre Schaffung findet eine breite Zustimmung in der Bevölkerung. Den Kosten für Renaturierungen stehen die Leistungen der Gewässer und Auen gegenüber, die der Gesellschaft über einen langen Zeitraum zugutekommen. Im wenige Rheinkilometer aufwärts liegenden Monheim wurde sich für eine Rückverlegung des Deiches entschieden. Im Sinne nachfolgender Generationen sollte eine Deichrückverlegung auch in Himmelgeist erneut angestrebt werden. Die Abtragung des alten Deiches und der Neubau auf der derzeit geplanten Linie wären langfristig aus ökologischen und ökonomischen Gründen wenig sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen Iris Bellstedt, Günther Bunte-Esders, Renate Böhm