Beteiligungsrichtlinien Landeshauptstadt Düsseldorf und Public Corporate Governance Kodex

9. März 2023

Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (HFA/051/2022) Überarbeitung der Beteiligungsrichtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) und des Public Corporate Governance Kodex für die Beteiligungen der LHD (Düsseldorfer Kodex)

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten wir Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt

  1. den Public Corporate Governance Kodex für die Beteiligungen der Landeshauptstadt Düsseldorf in der beigefügten Fassung mit folgenden Änderungen:
    • unter 3.1 wird am Ende des ersten Absatzes eingefügt: „Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite des Unternehmens dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.“
    • • Unter 4.2.3 wird nach dem ersten Satz eingefügt: „Darüber hinaus soll verankert werden, dass in Aufsichtsorganen, Geschäftsführungen und Führungsebenen auf Geschlechterparität hingewirkt wird.“
    • • Unter 5.2.2 wird im ersten Satz eingefügt: „Gegenstand der Überwachung sind insbesondere die Rechtmäßigkeit, die Ordnungsmäßigkeit, die Zweckmäßigkeit, die Nachhaltigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung.
    • • Unter 5.5.1 wird am Ende eingefügt: „Der Gesellschafter soll für die von ihm entsandten Mitglieder analog zu § 111 AktG für den Frauenanteil im Aufsichtsorgan Zielgrößen festlegen. Das Aufsichtsorgan soll sich analog zu § 96 AktG zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Darüber hinaus soll auf Geschlechterparität hingewirkt werden.“
    • • Unter 6.2.11 wird vor dem letzten Satz eingefügt: „Die Geschäftsführung soll bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern sowie auf Diversität hinwirken.“
  2. die Beteiligungsrichtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf in der beigefügten Fassung mit folgender Änderung:
    • unter 5.1.6 wird nach dem ersten Satz eingefügt: „Der Gesellschafter soll für die von ihm entsandten Mitglieder analog zu § 111 AktG für den Frauenanteil im Aufsichtsorgan Zielgrößen festlegen. Das Aufsichtsorgan soll sich analog zu § 96 AktG zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Darüber hinaus soll auf Geschlechterparität hingewirkt werden.“

Begründung
Die Weiterentwicklung der Beteiligungsrichtlinie und des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) verbessert die Basis für die Steuerung der städtischen Beteiligungen. In den Aspekten Transparenz und Gleichstellung kann diese Basis durch ergänzende Formulierungen aus dem deutschen Musterkodex und aus dem bisherigen PCGK weiter gestärkt werden.

Eine weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                    Angela Hebeler                    Norbert Czerwinski