Handlungsfeldübergreifende Betrachtung sozialer Infrastruktur im Amt für Soziales und Jugend

27. Juni 2024

Änderungsantrag zur Vorlage JHA/036/2024

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf

  1. nimmt den Bericht „Handlungsfeldübergreifende Betrachtung sozialer Infrastruktur im Amt für Soziales und Jugend“ zustimmend im Sinne einer Einbringung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Bericht nach Anhörung aller Bezirksvertretungen erneut dem JHA, AGS, HFA und Rat vorzulegen. Dabei sollen alle Anregungen und Hinweise inkl. Stellungnahme der Fachverwaltung aufgeführt und ggf. eingearbeitet werden.
  2. beauftragt die Verwaltung unmittelbar Schritte zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Berichtes mit kurzfristiger Zeitschiene in 2024 einzuleiten bzw. fortzusetzen:
    • Stadtbezirk 6: Zusätzliches komplettes Bürgerhaus (Vermietung, Veranstaltungen Vernetzung/Gemeinwesenarbeit); Prüfung: Standort Unterrather Hallenbad; Prüfung: Erhalt des Gebäudes des Jungen Schauspielhauses in Mörsenbroich als jugendkulturelle Einrichtung; 2024 Prüfung
    • Stadtbezirk 7: Zusätzliches Raumangebot für das bestehende Bürgerhaus; Prüfung: Möglichkeit des Umbaus alten Pfarrhaus; läuft

    Über die weiteren Maßnahmenvorschläge und die Anregungen der Bezirksvertretungen entscheidet der Rat im zweiten Halbjahr 2024

  3. ermächtigt die Kämmerin die für die Entwicklung und den Betrieb des Online-Verfahrens zur Anmietung von Räumlichkeiten entstehenden Entwicklungskosten von einmalig 40.000 EUR sowie die jährlichen Personal- und Sachkosten in Höhe von rund 80.000 EUR zur Verfügung zu stellen und
  4. stimmt der Einrichtung eines Fördertopfes für die sog. Ergänzende Infrastruktur in Höhe von jährlich 150.000 EUR ab 2025 ff. zu und ermächtigt die Kämmerin, diese Mittel in die Haushaltsplanung ab 2025 aufzunehmen.

Begründung
Die Situation der sozialen Infrastruktur im Amt für Soziales und Jugend wurde für jeden Stadtbezirk erfasst und analysiert. Genauso orientiert sich auch die Maßnahmenplanung entlang der Bezirke, so dass eine Vorberatung der Vorlage durch die Bezirksvertretungen eigentlich selbstverständlich sein sollte. Daher sollten die zeitkritischen Vorhaben und die stadtweiten Maßnahmen nun beschlossen werden, die Analysen und die Maßnahmenplanungen und die Priorisierung sollte jedoch zunächst durch die Bezirksvertretungen beraten werden und dann erneut in die Fachausschüsse und in den Rat zur Beschlussfassung.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                             Norbert Czerwinski