Bürger*innenbegehren „Wohnen bleiben im Viertel“

14. Mai 2020

Antworten der Verwaltung

An
Ratsherrn Uwe Warnecke
Vorsitzender des Ausschusses
für Wohnungswesen und Modernisierung

Sehr geehrter Herr Warnecke,

ein grundlegendes Ziel der Wohnungspolitik der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.

Zur Erreichung dieses Zieles werden entsprechend differenzierte Strategien sowohl bei der Neuentwicklung von Wohnraum als auch im Mietwohnungsbestand verfolgt. Im Neubaubereich existiert mit dem Handlungskonzept Wohnen ein wirksames Instrument, um anteilig geförderten sowie preisgedämpften Wohnraum zu schaffen.

Für den Wohnungsbestand könnte aus unserer Sicht vor allem die Milieuschutzsatzung dafür sorgen, dass derzeit noch bezahlbarer Wohnraum in stabilen Quartieren erhalten werden kann. Aus diesem Grunde unterstützt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bürgerschaftliche Aktivitäten und Initiativen, die sich in ihren Nachbarschaften für dieses Thema einsetzen und mit basisdemokratischen Mitteln Mitstreiter*innen mobilisieren, um eine langfristige Perspektive zu gewährleisten.

Seit Februar 2020 sammelt ein breites Bürgerbündnis von Einzelpersonen, Organisationen, Vereinen und Parteien Unterschriften für das Bürger*innenbegehren „Wohnen Bleiben Im Viertel“, um für einzelne identifizierte Wohngebiete, die soziodemographische Herausforderungen bieten, Milieuschutzsatzungen aufzustellen. Es dient nach den Ausführungen der Begehrenden dem wohnungspolitischen Ziel, preisgünstigen Wohnraum zu erhalten, um eine Verdrängung der Bewohnerinnen und Bewohner aus den Wohnvierteln zu beschränken.

Derzeit sind die Sammlung von Unterschriften öffentlich auf Straßen und Plätzen als auch in Räumlichkeiten unterstützender Einrichtungen gesundheitsbedingt von Einschränkungen betroffen. Es ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben, dass die Unterschriften im Original vorzulegen sind. Online-Unterschriften sind deshalb aktuell noch nicht möglich.

Unter der Drucksache 17/9030 hat sich der Landtag Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Antrages der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Unterstützung des Bür-ger*innenengagement unter vorrangiger Berücksichtigung digitaler Lösungen – wie sie zum Beispiel im Rahmen der Europäischen Bürger*inneninitiativen eingesetzt werden – befasst.

Ein Bürger*innenbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie, welches wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit schafft, anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Stadt zu entscheiden oder sie zu beschleunigen.

Die Verwaltung ist im Rahmen ihrer Verwaltungskraft den Bürger*innen bei der Einleitung eines Bürger*innenbegehrens behilflich.

Hierbei gibt das Amt für Statistik und Wahlen Hilfestellung bei der Einhaltung der formellen Voraussetzungen zu Beginn des Verfahrens und informiert auch über Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen zur weiteren Verwaltungsbegleitung, um deren Beantwortung wir im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 25. Mai 2020 bitten:

  1. Ist es dem Amt für Wohnungswesen rechtlich und tatsächlich möglich, über das konkrete Bürger*innenbegehren „Wohnen Bleiben Im Viertel“ auf ihrer Homepage zu informieren und auf die Informationsseite der Initiator*innen und die dort hinterlegten Unterschriftslisten zu verlinken oder die Unterschriftslisten selbst als „pdf“-Datei zur Verfügung zu stellen?
  2. Wäre verneinendenfalls eine bejahende Regulierung in der „Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürger*innenbegehren und Bürger*innenentscheidungen“ rechtlich allein durch Ratsbeschluss ausgestaltend möglich?
  3. Ist der Verwaltung bekannt, ob es Vorschläge der nordrhein-westfälischen Landesregierung für die Sammlung von Unterschriften für ein Bürgerbegehren gibt, um einen Bürger*innenentscheid einleiten zu können unter Prüfung vorrangig digitaler Lösungen, wie sie im Rahmen der Europäischen Bürger*inneninitiative eingesetzt werden, und wie sehen diese ggf. aus?

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schwenk                                                   Frank Schulz