Kapelle Nordfriedhof: Barrierefreiheit für schwerhörige Menschen

22. Jan 2016

An
Frau Marina Spillner
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1

Sehr geehrte Frau Spillner,

hiermit bittet die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD und der Vertreter der LINKEN Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung für die Sitzung am 22.01.2016 aufzunehmen und zur Abstimmung zu bringen.

Die Bezirksvertretung 1 wird gebeten, Folgendes zu beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, Angebote einzuholen bzw. das vorliegende Angebot zu prüfen, um den Einbau einer induktiven Höranlage in der Friedhofskapelle auf dem Nordfriedhof zeitnah durchführen zu können.

Ferner sind die notwendigen Genehmigungen für den Einbau bei der Unteren Denkmalbehörde und dem Amt für Gebäudemanagement sicherzustellen. Die Bezirksvertretung 1 stellt die Übernahme der Kosten in Aussicht.

Sachdarstellung
Mit dem Einbau einer induktiven Höranlage werden die nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention § 9 auf Bundes- und Landesebene beschlossenen Aktionspläne und Rechtsnormen für den Wirkungsbereich der öffentlichen Friedhofskapelle auf dem Nordfriedhof erfüllt.

Aufgrund der Initiative der Seniorenrätin, Frau Utke, konnte mit Unterstützung des Vorsitzenden des Dt. Schwerhörigenbundes in Düsseldorf, Herrn Heller, in zwei gemeinsamen Ortsterminen mit der Friedhofsverwaltung ermittelt werden, wie die Teilhabe hörbehinderter Menschen an den Beerdigungszeremonien sichergestellt werden kann.

Von einem Angebot für mobile Hörhilfen, die auch das Mithören der Worte am Grab ermöglicht hätten, wurde wegen des erforderlichen Personalaufwandes und unbeabsichtigter Mitnahme der Geräte Abstand genommen.

Die probeweise Auslegung einer induktiven Ringschleife, ihre Verbindung mit der bereits vorhandenen Beschallungsanlage (Überwindung von Halleffekten) sowie die Herstellung eines entsprechenden Magnetfeldes in der Kapelle durch eine Fachfirma, war für alle überzeugend.

Unverändert muss mit Nachdruck auf die Rednerinnen und Redner eingewirkt werden, Stand- und Ansteckmikrofon zu benutzen. Nur so sind die baulich bedingten Halleffekte ausgesteuert und wird das Magnetfeld für hörbehinderte Personen erzeugt, die mit von „M“ auf „T“ (oder „MT“) umgeschaltetem Hörgerät dann alles gut verstehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Spillner          Annette Klinke          Peter Klein



Antrag angenommen