Handlungsmöglichkeiten an der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße 15 zur Minderung der Lärmbelästigung durch Mofas

26. Apr 2016

An
Herrn Uwe Sievers
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10

Herr Hartmann bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gehört der Eingangsbereich des Fußwegs zur Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße 15 auf der Höhe der Stange und des Begrenzungszaun der Mülltonne zum Eigentum und zum Verwaltungsbereich der Stadt Düsseldorf?
  2. Wenn ja: Gibt es die Möglichkeit zur Errichtung einer Schranke oder Ähnliches in diesem Bereich, damit zwecks Minderung der Lärmbelästigung Mofas an der Durchfahrt dieses Weges gehindert werden?

Sachdarstellung
Der im Foto dargestellte Bereich wird trotz Verbotsschild zur Durchfahrt für Mofas missbraucht, was zu einer Lärmbelästigung führt, über die die Anwohner*innen vor Ort klagen. Das Verbotsschild und das Durchgeben von Kennzeichnern der Durchfahrer*innen haben sich aus Sicht der Anwohner*innen nicht als hilfsreichende Maßnahmen erwiesen.

Deswegen wird gebeten zu überprüfen, ob seitens der Stadt Handlungsmöglichkeiten (z. B: die Errichtung einer Schranke) vorliegen.

Frederik Hartmann