Reinigung von Gullys in Garath Süd-West – Nachfrage zur Informationsvorlage 170/20/2017

28. März 2017

Herrn Bezirksbürgermeister
Uwe Sievers
Frankfurter Straße 231
40595 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Sievers,

hiermit bitte ich Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen und durch die zuständige (Fach-)Verwaltung beantworten zu lassen:

  • Sind der Stadtentwässerungsbetrieb und andere städtische Ämter auch dann nicht für die Freimachung und Reinigung der als privat gekennzeichneten Gullys, die in einem Umkreis von 100m um das Mehrgenerationenhaus Hell-Ga zu finden sind, verantwortlich, wenn Sicherheitsbedenken und Verletzungsrisiken auf den öffentlichen Gehwegen aufgrund der mangelhaft gewarteten Gullys vorliegen, z. B. bei Überflutungen oder durch das Entstehen von Stolperfallen?

Sachdarstellung
Die Einwohner*innen Garaths beklagen sich seit Längerem darüber, dass bei starken Regenfällen das Wasser an den Gullys, die in der Fußgängerzone in Garath Süd-West in einem Umkreis von 100m um das Mehrgenerationenhaus Hell-Ga zu finden sind, nicht mehr abläuft, da diese so stark verschmutzt  sind, dass dort kein Wasser mehr abfließen kann.

Dies führt bei länger andauerndem Regen zu großen Wasserpfützen, weswegen manche Wege in der Folge insbesondere für Mobilitätseingeschränkte unbegehbar sind.

Nach Verwaltungs-Informationsvorlage 170/20/2017 entledigt sich die Verwaltung der Verantwortung. Wer ist allerdings konkret verantwortlich, wenn beim Überfluten der Gullybereiche oder bei Entstehung von Stolperfallen die öffentlichen Gehwege so unpassierbar werden, dass Passanten einem Gefährdungsrisiko ausgesetzt sind und sich in der Folge verletzen?

Mit freundlichen Grüßen

Frederik Hartmann