Baumaßnahme Sybelstraße

02. Feb 2016

An
Herrn Dr. Uwe Wagner
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2

Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung zur Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 02.02.2016 aufzunehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.

  1. Welche Intention hat der Plangeber 1985 für das Gebiet WR 11 im Bebauungsplan zur Ausweisung von Baugebieten der Landeshauptstadt Düsseldorf im Stadtbezirk 2 verfolgt?
  2. Wie ist die Intention des Plangebers für das Gebiet WR 11 des zuvor genannten Bebauungsplans für zeitgemäße Fragestellungen in der städtebaulichen Entwicklung zu interpretieren?
  3. Wo sind die Grenzen im laufenden Geschäft der Verwaltung bei der Interpretation städtebaulicher Fragestellungen?

Sachdarstellung
Das Baugrundstück (Gemarkung Derendorf, Flur 10, Flurstück 517) ist durch Vereinigung eines zuvor bereits bebauten Grundstücks und einem Gartengrundstück hervor gegangen. Die baurechtlichen Regelungen für das bereits bebaute Grundstück wurde im Jahr 1985 mit einem einfachen Bebauungsplan (textlicher Bebauungsplan zur Ausweisung von Baugebieten der Landeshauptstadt Düsseldorf im Stadtbezirk 2) geregelt.

Hierbei wurde lediglich die bestehende Bebauung – ein Geschoss, Tiefe der Bebauung auf dem Grundstück und Haustiefe für ein Hauptgebäude – gefasst. Mehr gibt das bestehende Baurecht nicht her.

In einem fortgeschrittenen Baustadium befindet sich derzeit ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage auf dem zuvor bereits bebauten Grundstück und dem ehemaligen Gartengrundstück.

Mit der Antwort zur Anfrage 172/207/2015 wird seitens der Fachverwaltung die Zulässigkeit der Maßnahme aus dem zuvor beschriebenen Baurecht abgeleitet. Für die Fragesteller hingegen ist es zumindest fraglich, ob ohne Beteiligung der zuständigen politischen Gremien eine Baugenehmigung erteilt werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schwenk


Antwort der Verwaltung