Klimaschutz für das linksrheinische Düsseldorf, Ziele des Pariser Abkommens im linksrheinischen Stadtbezirk ernst nehmen!

27. Jan 2016

An den
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 4
Luegallee 65
40545 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Tups,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie folgende Anfrage in der Sitzung am 27.01.2016 durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Welche konkreten zusätzlichen Ziele zum Klimaschutz im Sinne des Pariser Abkommens sind seitens der Stadtverwaltung für das linksrheinische Düsseldorf geplant?
  2. Und welche Maßnahmen sollen umgesetzt werden, um diese Ziele zu erreichen?

Sachdarstellung
Das Abkommen von Paris im letzten Jahr wird allgemein als historisch angesehen, da es erstmalig gelungen ist, eine globale und gemeinsame Zielsetzung zum Klimaschutz zu vereinbaren.

Die in dem Abkommen gesetzten Ziele können aber nur erreicht werden, wenn auf allen Ebenen der Politik und so auch auf lokaler Ebene die Bemühungen zum Klimaschutz deutlich verstärkt werden.

Für den linksrheinischen Stadtbezirk wären die Auswirkungen des Klimawandels aufgrund der geographischen Lage besonders erheblich. Der Bezirk liegt auf einer Halbinsel, die vom Rhein nahezu umschlossen ist.

Bei anhaltend hohen Temperaturen verliert der Rhein seine kühlende Wirkung für das Lokalklima , da der Fluss bei niedrigem Wasserstand und vergleichsweise hohen Wassertemperaturen keinen Zustrom kühlender Luft mehr zulässt.

In den letzten Jahren sind insbesondere durch den Ausbau der Flächen für den motorisierten Individualverkehr verhältnismäßig viele Flächen versiegelt worden, wobei die Ziele zum Klimaschutz eine untergeordnete Rolle gespielt haben.

Zu nennen ist beispielhaft das sogenannten Verkehrskonzept Heerdt. Mit dem Umbau des Heerdter Dreiecks ist in zentraler Lage eine große Kaltluftzone, die kühlende Wirkung auf den Stadtbezirk hatte, zerstört worden.

Deshalb sollten weitere städtebauliche Planungen im linksrheinischen Stadtbezirk Klimaschutzmaßnahmen durch eine verstärkte Berücksichtigung von Begrünungsmaßnahmen, wie z. B. auch Fassadenbegrünung, grundsätzlich beinhalten..
Beispielhaft wäre auch ein Programm zur Entsiegelung von Flächen zu nennen.

Darüber hinaus sollte zukünftig auch bei der Verkehrsplanung der Klimaschutz eine stärkere Berücksichtigung als bisher erfahren. Das dies bislang nicht hinreichend der Fall gewesen ist, zeigt sich in den „Mitteilungen der Verwaltung“ zur letzten Sitzung der Bezirksvertretung.

Die Verwaltung hatte auf Rückfrage unserer Grünen Fraktion geantwortet, dass das sogenannte „Verkehrskonzept Heerdt“ ausschließlich den motorisierten Individualverkehr berücksichtigt und dadurch die ohnehin bereits hohe Belastung durch den KfZ Verkehr mit zusätzlichen 30.000 Fahrten pro Tag weiter verstärkt wird.

In der Folge wird sich der klimaschädliche CO2 Ausstoß und somit die Schädigung des Klimas weiter erhöhen.

Deshalb ist es wichtig die gegenüber dem motorisierten Individualverkehr klimafreundlichen Verkehrsarten, wie Fuß- und Radverkehr sowie der öffentliche Personennahverkehr in einem neu aufgelegten Mobilitätskonzept zu berücksichtigen.

Das Ziel dieser Planung muss sein, die oben genannte Zahl der KfZ-Fahrten wieder deutlich zu reduzieren. Bei der Beantwortung dieser Anfrage, sollte seitens der Verwaltung der Fokus auf geplante und zusätzliche Maßnahmen im Stadtbezirk 04 gelegt werden. Die allgemeinen und jetzt schon angeschobenen Klimaschutzmaßnahmen sind durchaus bekannt.

Mit freundlichen Grünen Grüßen

Markus Loh              Astrid Wiesendorf



Antwort der Verwaltung