Aufstellung eines Bebauungsplanes der Niederrheinstraße 193 bis Heidestieg sowie Beschluss einer Veränderungssperre für den Planbereich

26. Jan 2016

An
Herrn Ulrich Decker
Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 5

Die Bezirksvertretung 05 sieht die Notwendigkeit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung von Grundstücken östlich der Niederrheinstraße und bittet die Verwaltung alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um einen entsprechenden Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplan für den genannten Bereich noch in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung einzubringen.

Das Plangebiet soll von der Niederrheinstr. 193 bis hin zum Heidestieg und von der Niederrheinstr. bis hin zu den Gleisen der Stadtbahnlinie U79 eingegrenzt werden. Die Bezirksvertretung bittet zugleich eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes zu beschließen. Bis zur Rechtskraft des beantragten Bebauungsplanes sind vorhandene und eingehende Baugesuche zurückzustellen.

Gegenstand des Bebauungsplanes soll eine Erschließungsstraße sein, sowie eine angepasste gewerbliche Nutzung der darüber erreichbaren Grundstücke. Als gewerbliche Nutzung wird ortsverträgliches verarbeitendes Gewerbe und Handwerk angestrebt. Dies soll immissionsrechtlich mit der Wohnbebauung in angrenzenden Bereichen und den verkehrlichen Kapazitäten des umgebenden Straßennetzes verträglich sein.

Sachdarstellung
Zwischen der Stadtbahnstrecke der U 79 und der Niederrheinstraße gilt ein Planungsrecht aus den 1930er Jahren. Dieses kann Konflikte mit der zwischenzeitlich entstandenen Bebauung an der Niederrheinstraße und einer städtebaulich verträglichen Entwicklung Lohausens, insbesondere hinsichtlich der Verkehrsbelastung und der Stadtteilgestaltung, nicht ausschließen. In der jüngsten Vergangenheit sind an der Niederrheinstraße großflächige KFZ-Stellflächen und Gewerbebauten entstanden.

Um eine behutsame weitere Entwicklung fortschreiten zu lassen, ist die Anpassung des vorhandenen überalterten Planungsrechtes an die heutigen Gegebenheiten erforderlich.

Dies ist gerade auch deshalb so wichtig, da in dem genannten Plangebiet fast keine Wohnnutzung mehr vorhanden ist. Die dort stehenden Gebäude werden heute fast Ausschließlich nur noch zu Gewerbezwecken genutzt. Die noch nicht bebauten Grundstücke werden voraussichtlich in den nächsten Jahren ebenfalls bebaut werden.

Da es sich in diesem Gebiet um einen Bereich direkt unterhalb der Einflugschneisen des Flughafens handelt, wird auch weiterhin nicht mehr mit einer Wohnbebauung in diesem Bereich zurechnen sein.

Der aktuelle Bauantrag auf Einrichtung einer Privatstraße, die an die Niederrheinstraße anschließen soll, zeigt, dass keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Düsseldorf bestehen, die möglichen Konflikte aus der Nutzung von Grundstücken, die über diese neue Straßen erschlossen werden sollen, auszuschließen sind.

Hierbei ist beispielsweise anzuführen, dass sowohl die Nutzungsintensität der neuen Gewerbegrundstücke, als auch die Auswirkungen der neuen Straße auf den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit der Niederrheinstraße aktuell unbestimmt sind.

Eine weiter gehende Begründung erfolgt gegebenenefalls mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard von Kries                  Waldemar M. Fröhlich                 Monika Van Volxem



Antrag angenommen