Maßnahmen gegen unzulässiges Befahren und Parken im Landschaftsschutzgebiet am Kalkumer Forst

26. Apr 2016

An
Herrn Ulrich Decker
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5

Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Befahren und Parken im Landschaftsschutzgebiet im Bereich der Brücke der B8n über den Schwarzbach verhindert wird.

Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, ein Schild zur Kennzeichnung des Landschaftsschutzgebietes aufzustellen.

Sachdarstellung
Der von der Kalkumer Schlossallee abgehende Wirtschaftsweg führt zu Reit- und Wanderwegen im Landschaftsschutzgebiet Kalkumer Forst. Zahlreiche Besucher*innen befahren verbotswidrig diesen Weg und parken ihr Auto im Landschaftsschutzgebiet.

Dabei werden die straßenbegleitenden Grünflächen befahren und zerstört. Auch sind Einträge von Flüssigkeiten aus den Autos im Landschaftsschutzgebiet nicht zu verhindern.

Die Schwarzbachaue als ein ökologisch wertvolles und sensibles Gebiet bedarf daher eines entsprechenden Schutzes.

Mit freundlichen Grüßen

Waldemar M. Fröhlich


Antrag angenommen