Bauplanungen und Einhaltung der Grundflächenzahl

08. September 2021

An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6
Frau Birgit Schentek

Sachdarstellung:

Es hat den Anschein, dass bei Bauprojekten relativ häufig die im Bebauungsplan vorgeschriebene Grundflächenzahl (GFZ) – und damit der im Rahmen der Vorgaben erlaubte Grad der Versiegelung – geringfügig überschritten wird. Um diesen Anschein mit konkreten Zahlen zu belegen oder zu widerlegen, wird die Verwaltung daher gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Lässt sich für Bezirk 6 beziffern, in wie vielen seitens des Bauamtes und der BV genehmigten Bauanträgen der vergangenen fünf Jahre die Grundflächenzahl – wenn auch nur geringfügig – überschritten wurde?
  2. Kann das Amt eine Aussage treffen, wie viel zusätzliche Fläche durch derart genehmigte Überschreitungen insgesamt im Bezirk 6 versiegelt wurde?
  3. Trifft es nach Einschätzung des Amtes zu, dass Bauherren und Planer die GFZ lieber erst einmal zu hoch ansetzen, weil sie aufgrund der Geringfügigkeit im Einzelfall mit einer Genehmigung rechnen?

 

Gez. Florian Ries        Alexandra Heymann        Ralf Molnar        Lukas Mielczarek