Digitale Teilhabe von Schülerinnen und Schülern – WLAN zur Verfügung stellen

9. September 2020

An
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 6

Die Bezirksvertretung 6 bittet die Verwaltung im Hinblick auf einen möglichen „Lockdown“ im Rahmen der zweiten Welle oder der jederzeit möglichen Quarantänemaßnahmen

  • die städtischen Obdachlosenunterkünfte im Stadtbezirk 6 (u. a. Opitzstraße / Zaunkönigweg, Eggerscheidter Straße/Sankt-Franziskus-Straße) im Hinblick auf die dort wohnenden Schülerinnen und Schüler kurzfristig mit W-LAN auszustatten,
  • und außerdem in den Sozialräumem mit großem Handlungsbedarf, wie in Mörsenbroich, Rath und Lichtenbroich, für alle Schülerinnen und Schüler, die über kein W-LAN oder Internet verfügen, Räumlichkeiten (ggf. auch in den Schulen oder Jfe) mit W-LAN / Internet dauerhaft (auch in den Lockdown-Zeiten) zur Sicherstellung der Digitalen Teilhabe unter Berücksichtigung der jeweiligen Coronavorgaben anzubieten. Zudem sollte hier immer eine Aufsichts-/ Betreuungsperson vor Ort sein.

Sachdarstellung
Die Obdachlosenunterkünfte sind trotz der dort wohnenden Schülerinnen und Schüler nicht mit W-LAN / Internet ausgestattet. Die Schülerinnen und Schüler können aktuell nur über Umwege – z. B. den Jugendfreizeiteinrichtungen während der Öffnungszeiten – und teilweise auch nicht  – an den aktuellen digitalen Unterrichtsformen teilnehmen.

Hier muss sichergestellt werden, dass die digitale Teilhabe kurzfristig dauerhaft sichergestellt wird. Zudem soll allen Schülerinnen und Schülern, deren Familien über kein W-LAN / Internet verfügen, eine Option zur digitalen Teilhabe eröffnet werden. Dies geht nur über die Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten (ggf. in den Schulen oder JFE) mit W-LAN / Internet und einer Aufsichtsperson und dies bitte dringend auch in „Lockdown-Zeiten“. Sollte es alternative Lösungsoptionen geben, so sind auch diese herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen

die Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNE, LINKE, FDP und Herr Wieroszewsky