Radfahren in Gegenrichtung von Einbahnstraßen

24. Mai 2016

An
Herrn Karsten Kunert
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 7

Die BV 7 bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Einbahnstraßen im Bezirk 7 wurden seit November 2014 bis heute für den Radverkehr in Gegenrichtung frei gegeben?
  2. Welche Einbahnstraßen sind noch nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben?
  3. Welche dieser noch nicht freigegebenen Straßen sind nach Meinung der Verwaltung für eine Freigabe geeignet?

Sachdarstellung
Die Bezirksvertretung 7 fasste in der Septembersitzung 2014 den Beschluss, die Verwaltung um eine Überprüfung der noch nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen zu bitten.

Mit der Informationsvorlage 177/298/2014 (Sitzung vom 25.11.2014, TOP 46) teilte die Verwaltung mit, dass schrittweise stadtweit die Wohngebiete in dieser Hinsicht überprüft würden.

Um das Fahrradfahren attraktiver zu machen, hat eine Ausweitung der freigegebenen Einbahnstraßen hohe Priorität.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Mörger              Maria Icking             Andrea Malerba