Lärmmessung am Abstellbahnhof Speyerweg

28.11.2017

An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 8

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,

als Mitglieder der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen und der FDP bitten wir Sie, folgenden, ergänzenden Antrag beschließen zu lassen:

Die Stadt Düsseldorf wir gebeten, sich dafür einzusetzen, dass möglichst zeitnah

– die DB Regio AG, die lt. Info-Vorlage 178-301/2017 „grundsätzlich“ keine Schallschutzwände der Eisenbahninfrastruktur finanziert, als Tochtergesellschaft der 100% bundeseigenen DB AG wegen der besonderen Lage und Lärmbetroffenheit der Anwohner des Abstellbahnhofs Speyerweg ausnahmsweise Lärmschutzwände an den wohngebäudezugewandten Seiten des Abstellbahnhofs zeitnah realisiert;

– die Förderbedingungen des „freiwilligen Lärmsanierungsprogramms Schiene“ durch das zuständige Gremium des Bundes dahingehend modifiziert werden, dass sie die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen auch für (Bestands-) Anlagen zulassen und ein geeignetes Verfahren zur Bestimmung des Lärmpegels und der für eine Förderung zu erreichende Lärmgrenzwerte vorsehen;

– durch Änderung des BimschG und ggf. im Verordnungswesen Lärmgrenzwerte für Anlagen wie den Abstellbahnhof Speyer Weg festgelegt werden;

– durch die Änderung des BimschG möglichst zeitnah vor Rechtskraft des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahre 2016 klargestellt wird, dass Abstellbahnhöfe dem Anlagenbegriff unterfallen und eine Zuständigkeit des EBA für Anordnungen zum Immissionsschutz besteht;

– das EBA auch bereits vor Rechtskraft des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Anordnungen zum Immissionsschutz betreffend die Anlage Speyer Weg trifft, jedenfalls zur Bestimmung des Lärms durch gutachtliche Ermittlung,

und diese Anliegen möglichst in direkten Gesprächen mit den Vorständen der Deutschen Bahn AG und der DB Regio, Vertretern des Eisenbahnbundesamtes, den Düsseldorfer Bundestagsabgeordneten im Verkehrsausschuss des Bundetages sowie den Verkehrs- und Umweltministern von Bund und Land vorzubringen.

Die Bezirksvertretung 8 regt gegenüber dem Umweltausschuss der Stadt gemäß § 1 Abs. 3 der Düsseldorfer Bezirkssatzung an, gleichlautend zu beschließen, und bittet die Verwaltung, dem Ausschuss eine entsprechende Beschlussvorlage zur ersten Sitzung im Jahr 2018 vorzulegen.

Begründung:
Anschluss an 178/301/2017.

gez. Dagmar von Dahlen                     gez. Holger-Michael                                      Arndt Bodo Schadrack
CDU Fraktion                                       Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                  FDP