Verkehrsregelung An der Schützenwiese

28.11.2017

An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 8

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,

als Mitglieder der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen und der FDP bitten wir Sie, folgenden Antrag beschließen zu lassen:

Die Verwaltung, wird gebeten, zunächst probeweise für sechs Monate auf der Erkrather Straße und der Königsberger Straße jeweils vor der Einmündung An der Schützenwiese das Zeichen 209 (Geradeaus; Königsberger Straße beide Richtungen; Erkrather Straße stadteinwärts) bzw. 214 (Links; Erkrather Straße stadtauswärts im Bereich der Mittelfinsel) und dem Zusatzschild 1020-12 (Anlieger und Radfahrer frei) zu beschildern, um feststellen zu können, ob das bestehende Durchfahrtsverbot durch diese andernorts (zB Berlin, Viersen; vgl. Bild) verwendete Beschilderung besser eingehalten wird.

Begründung:
Anschluss an Ö-Vorl. 178-289/2017.
Die genannte Schilderkombination könnten einen Weg darstellen, dass mehr Autofahrer von einer Durchfahrt der Schützenwiese abzuhalten. Tatsächliche oder rechtliche Gründe, die gegen die auch andernorts praktizierte Schilderkombination sprechen könnten, sind nicht ersichtlich.

gez. Christian Rütz                         Gez. Holger-Michael Arndt                      Bodo Schadrack
CDU Fraktion                                  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen            FDP