Straße „Am Ausleger / Ortweg“ durch die Urdenbacher Kämpe als Fahrradstraße

29. Jan 2016

An
Herrn Dr. Karl-Heinz Graf
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 9

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
ich bitte Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 29.01.2016 zu setzen:

Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung, die Straße Ortweg/Am Ausleger als Fahrradstraße auszuweisen und mit den entsprechenden Schildern (Zeichen 244.1 , Zeichen 244.2 und dem Zusatzschild KFZ frei) sowie deutlich sichtbaren Piktogrammen auf der Fahrbahn zu versehen.

Sachdarstellung
„Die Urdenbacher Kämpe ist mit 316 Hektar Fläche das größte Naturschutzgebiet Düsseldorfs. Sie ist ein typisches Stück alter niederrheinischer Kulturlandschaft, wo Kopfweiden, Obstbäume und wertvolle Feuchtwiesen vorkommen. Sehenswert sind besonders die blühenden Obstbäume. Aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung wurde die Urdenbacher Kämpe in das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 aufgenommen und genießt seitdem internationalen Schutz.“ (Quelle: Gartenamt der Landeshauptstadt Düsseldorf)

Die Urdenbacher Kämpe ist im vergangenen Jahr mit dem Programm „Auenblicke“ erneut aufgewertet worden – dies macht sich schon jetzt durch erhöhte Besucherzahlen bemerkbar:

„Mit dem EU-geförderten Projekt „AuenBlicke“ wurde das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Urdenbacher Kämpe ökologisch aufgewertet und für Besucher besser erlebbar. Die Biologische Station Haus Bürgel leitete federführend dieses Projekt, das je zur Hälfte aus „Ziel 2“- Mitteln der Europäischen Union und des Landes NRW finanziert wurde. Als Partner engagierten sich die Nordrhein-Westfalen-Stiftung, der das Haus Bürgel und große Teile des Naturschutzgebietes Urdenbacher Kämpe gehören, der Kreis Mettmann, die Stadt Düsseldorf, die Stadt Monheim und die Interessengemeinschaft Haus Bürgel – Urdenbacher Kämpe e. V..“(Quelle: http://www.auenblicke.de/website/foerderer.html)

Die Straße „Ortweg / Am Ausleger“ ist zur Zeit eine Straßenverbindung durch das Naturschutzgebiet der Urdenbacher Kämpe zwischen der Urdenbacher Dorfstraße und der (Auto-)Fähre nach Zons.

Der Autoverkehr, der hier auf der relativ schmalen Fahrbahn oft das vorgeschriebene Tempo 30 überschreitet und an den Straßenrändern oft illegal parkt, ist ein permanentes Ärgernis. Der Autoverkehr ist auch eine immanente Gefährdung für die immer zahlreicheren Besucher/innen des Naturschutzgebiets, die hier spazieren, wandern und mit dem Fahrrad fahren.

In dieser Situation kann eine Ausweisung dieser Fahrbahn als Fahrradstraße helfen die häufigen Konflikte zwischen dem Naturschutz, dem Naturerlebnis der Bürger/innen und dem Autoverkehr künftig zu klären und zu entschärfen:

In Deutschland sind Fahrradstraßen dem Fahrradverkehr vorbehalten. Mit anderen Fahrzeugen dürfen sie nur dort benutzt werden, wo dies durch Zusatzzeichen (z.B. „KFZ frei“) angezeigt ist. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.

In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung heißt es zur Fahrradstraße: „Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr).“ (Quelle: wikipedia.org)

Als Referenzbeispiele für die Realisierung können die Fahrradstraßen der Nachbarstadt Dormagen auf der anderen Rheinseite dienen (siehe Anlagen).

Anlagen: Fotos 1- 4
als Beispiele für Fahrradstraßen in Dormagen-Zons und in Dormagen Rheinfeld

urdenbacher kämpe

Richard F. Wagner


Antrag angenommen