05. Juni 2025
An die Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 1
Annette Klinke
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 27. Juni 2025
Betrifft:
Dauerhafte Einschränkung des Fußverkehrs auf der Charlottenstraße
Anfrage:
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Die Verwaltung wird gebeten, zu erläutern, wie es sein kann, dass trotz regelmäßig erfolgter Information an das zuständige Amt 66, die Absperrungen rund um eine Müllklappe von Haus Nr. 51 in der Charlottenstraße nachweislich nicht entfernt werden (siehe Foto im Anhang)?
- Wie ist das Verfahren, wenn dem Amt 66 ein solcher oder ähnlicher Fall gemeldet wird?
- Was für Möglichkeiten bestehen, bei offensichtlichem Nichttätigwerden seitens eines Hauseigentümers, derartige Barrieren auf öffentlichen Wegen über so einen langen Zeitraum zu vermeiden.
Begründung:
Seit Mitte Juni 2024 ist dem Amt 66 bekannt, dass o.g. Müllklappe eine Gefahr darstellt. Daher wurden, zunächst ohne die Wasserentnahmestelle des Umweltamts zu beachten, rücksichtslos 4 Absperrelemente aufgestellt, um Fußgänger*innen vor der angeblichen Gefahr zu schützen. Nachdem dieser Zustand, bei dem kein Kinderwagen oder gar Rollstuhl mehr zwischen Absperrung und Wasserentnahmestelle hindurch passte, der Bezirksverwaltungsstelle gemeldet wurde, wurde die Absperrung geändert. Im Laufe der Monate, vor allem bei Müllabholung, wurden diese Elemente immer wieder verrückt oder gar umgeworfen. Auch dies wurde der Bezirksverwaltungsstelle gemeldet, sodass das Amt 66 tätig wurde. Nach nun mehr als 13 Monaten steht die Absperrung immer noch. Auch auf der Charlottenstraße sollten beidseitig immer alle Teilnehmende des Fußverkehrs ohne Hindernisse verkehren können.
gez. Frederik F. Hartmann, Fraktionssprecher Bündnis 90/ DIE GRÜNEN