Fußgängerzone Robert-Lehr-Ufer mit Schutz vor unbefugtem Autoverkehr

4. Dezember 2020

Konsequente Fortführung der Fußgängerzone Robert-Lehr-Ufer und deren Schutz vor unbefugtem Autoverkehr – Rückfrage zur Antwort der Verwaltung BV1/288/2020

An Frau
Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 1
Annette Klinke

Sehr geehrte Frau Klinke,

die Verwaltung wird gebeten folgende Frage zu beantworten:

  1. Wie weit in Richtung Norden kann die Fußgängerzone am Robert-Lehr-Ufer, die ab der Klever Straße beginnt, verlängert werden?
  2. Wie viele Parkplätze fallen tatsächlich am Robert-Lehr-Ufer weg, wenn die Fußgängerzone vom jetzigen nördlichen Ende (kurz hinter der Rheinabzweigung) bis zur Auf-/Abfahrt vor der Theodor-Heuss-Brücke verlängert werden würde?

Begründung
Die jetzige Fußgängerzone am Robert-Lehr-Ufer, die ab der Klever Straße beginnt und leider von zu vielen mit dem Pkw nicht respektiert wird, hat sich bewährt. Auch die temporäre Absperrung des Robert-Lehr-Ufers während der Lockdowns im Frühjahr hat sich bewährt, wurde von der Polizei selbst initiiert und wurde bis Ende August verlängert. Die Akzeptanz dieser Fußgängerzone ist daher als hoch einzuschätzen.

Deswegen sollte die aktuell bestehende Fußgängerzone vom jetzigen nördlichen Ende (kurz hinter der Rheinabzweigung) bis zur Auf-/Abfahrt vor der Theodor-Heuss-Brücke verlängert werden und somit die bestehende 30er-Zone in eine Fußgängerzone umgewandelt werden. Wir bitten mit dieser Anfrage die Verwaltung zu prüfen, wie weit dies in Richtung Norden möglich ist.

Im Bereich der 30er-Zone nördlich vom Ende der Fußgängerzone herrscht absolutes Halteverbot. Da im Antrag BV1/177/2020 die Fußgängerzone bis zur Auf-/Abfahrt vor der Theodor-Heuss-Brücke verlängert werden sollte, ist völlig unklar, wie die Verwaltung auf 80 wegfallende Parkplätze kommt. Der Parkplatz unterhalb der Theodor-Heuss-Brücke würde bei einer Fortführung der Fußgängerzone unberührt bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Frederik Hartmann, Fraktionssprecher