Ergänzung der neuen Aufenthaltsbereiche auf der Immermannstraße durch Abfalleimer

17. Januar 2022

An Frau
Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 1
Annette Klinke

Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 28. Januar 2022

Ergänzung der neuen Aufenthaltsbereiche auf der Immermannstraße durch Abfalleimer

Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten, die im Rahmen der jüngst erfolgten Fertigstellung des EKISO-Projektes auf der Immermannstraße errichteten vier „Möblierungsteppiche“ um jeweils mindestens einen Abfalleimer zu ergänzen. Dies erfolgt, um kurzfristig die Sauberkeit auf den Gehwegen auf beiden Seiten der Immermannstraße nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus bitten wir um die Aufstellung eines Abfalleimers vor Haus Nr. 50. 

Begründung:

Die Bedeutung der Immermannstraße als direkte touristisch hochinteressante Verbindung zwischen Hauptbahnhof und KÖ-Bogen steht außer Frage. Im Rahmen des EKISO-Projektes wurde einiges in Angriff genommen und fast alle Pläne aus dem EKISO-Projekt umgesetzt. Wir begrüßen weiterhin „die übergeordnete gestalterische Idee für die Immermannstraße im Gehwegbereich (…) ein ruhigeres Erscheinungsbild in Form von Reduktion und Neuordnung, Stärkung des Boulevardcharakters, ein neues Lichtkonzept, Verlegung der Außengastronomie an die Hausseite und Schaffung vier neuer Aufenthaltsbereiche im Sinne sogenannter Möblierungsteppiche in den Gehweg Aufweitungen der vier Kreuzungsbereiche Kreuz-, Ost-, Charlotten- und Karlstraße.“ Da sich aber u.a. durch Corona die Vermüllung weiter Teile der Innenstadt verstärkt hat, gilt es auf den Hauptrouten des Fußverkehres die Müllberge zu reduzieren bzw. die Entsorgung zu vereinfachen. Auf der Immermannstraße sind weiterhin im Verhältnis zum offenbar aufkommenden Müllentsorgungsbedarf zu wenige Müllbehälter aufgestellt. Offenbar wurden die neu gestalteten „Möblierungsteppiche“ ohne die sonst in der Innenstadt neu aufgestellten runden Abfallbehälter geplant. In Haus Nr. 50 befindet sich ein Asia-Markt mit Essen To Go Verkauf. Offenbar wird der Stromkasten vor dem Supermarkt in Ermangelung eines Abfalleimers zweckentfremdet. Sehr gerne kann auch der Betreiber des Supermarktes zur Aufstellung eines geeigneten Behälters während der Öffnungszeiten verpflichtet werden. 

gez. Dagmar Wagner, Fraktionssprecherin, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gez. Jan C. Gail, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN