Anselm Klatt ist neue Schiedsperson. Wieder einmal die Kapelle auf der Ulmer Höh‘. Und wie verbindlich ist eigentlich Raumwerk D?

Bericht aus der BV 1

30.09.2022 – Wahl von Anselm Klatt als neue Schiedsperson. Die Kapelle auf der Ulmer Höh‘. Und wie verbindlich ist eigentlich Raumwerk D?

Wir haben Herrn Anselm Klatt aus einer Gruppe von drei Bewerbern als neue Schiedsperson für unseren Bezirk gewählt und wünschen ihm gutes Gelingen im neuen Ehrenamt.

Auf den mündlichen Bericht von Herrn Wimmering zum Energiesparkonzept Weihnachtsmarkt und zur Nachhaltigkeit bei der Verpackung im Schaustellergewerbe hin gab es eine lange Diskussion zum Thema Pfand, Rückgabe, Spülmaschinen und Nachhaltigkeit allgemein; das Thema ist komplex.

Am Nordfriedhof werden die Bussteige 1 und 5 barrierefrei ausgebaut. Generell ist die Barrierefreiheit gerade am Nordfriedhof absolut wünschenswert, wo viele ältere Mitbürger*innen mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Leider muss hierfür ein großer Straßenbaum gefällt werden, der durch zwei Ersatzpflanzungen kompensiert werden soll. Zusätzlich wurden begrünte Wartehäuschen und weitere Pflanzungen unter anderem unter Einbeziehung des Nordfriedhofs vorgeschlagen sowie eine digitale Infotafel mit den Abfahrtszeiten im ohnehin vorhandenen Wartehäuschen am Eingang des Friedhofs. Die Verwaltung prüft die Vorschläge im weiteren Verfahren.

Unter den Bauvorhaben war wieder einmal die Kapelle auf der Ulmer Höh‘, die in ein
Wohn- und Geschäftshaus umgebaut werden soll. Mit der Genehmigung des Bauantrags wird nun hoffentlich auch die Umsetzung angegangen.

Hinsichtlich der Schwannstraße 12 hatten wir eine Rückfrage bezüglich der GRZ, da hier anscheinend nur die oberirdischen Bauteile gerechnet wurden, während die Baunutzungsverordnung vor allem auch die unterirdischen Bauteile betrachtet im Sinne des Bodenschutzes. Wir haben dringend darum gebeten, die Ausdehnung der Tiefgarage nochmals kritisch zu überdenken, da eine Begrünung mit Erdanbindung deutlich qualitätvoller ausgeführt werden kann.

Ein Bauvorhaben in der Spichernstraße 45,47 wird nach §34 beantragt, wonach es zulässig ist, weil Art und Maß der baulichen Nutzung in der Nachbarschaft vorhanden ist. Jedoch soll die vorhandene Gewerbefläche im Innenhof in Wohnen umgewandelt werden. Dies widerspricht den Grundzügen des Konzepts Raumwerk D, welches jedoch rechtlich nicht verbindlich ist, was einiges an Diskussionen aufgeworfen hat.

So war es durchaus passend, dass auch das Raumwerk D auf der Tagesordnung stand – eine umfangreiche Arbeit, die über viele Jahre entwickelt wurde und breite Zustimmung findet, jedoch ohne jede juristische Relevanz ist. Gerade heute haben wir gesehen, dass immer irgendwas dagegen spricht, die Grundsätze zu beachten, und keinerlei Handhabe besteht, die Ziele gegen die Interessen eines Investors durchzusetzen.

Helene van gen Hassend