Nutzungsänderung von Altenzentrum in Einrichtung für betreutes Wohnen

23.  Juni 2020

Fragen zur Vorlage BV10/104/2020 – Bauantrag: Nutzungsänderung von Altenzentrum in Einrichtung für betreutes Wohnen

Zum Thema auch folgender Zeitungsartikel der Rheinischen Post am 24.06.2020: „Schelte für Verwaltung wegen Wohnprojekt

1. Einordung des Vorhabens in die laufenden Maßnahmen zur Quartiersentwicklung
Garath ist ein Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf sowohl hinsichtlich der Altersstruktur im Quartier als auch hinsichtlich der Sozialstruktur. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ das Projekt „Garath 2.0 – Den Wandel gestalten“ ins Leben gerufen.

Das Quartier „Burgviertel“ (Garath Süd-West) erfährt eine grundlegende Veränderung: Die evangelische Kirche wurde abgerissen und ein neues Altenzentrum an die Stelle gebaut. Damit musste sich auch ein wichtiges soziales Zentrum, das Mehrgenerationenhaus HellGa eine neue Bleibe suchen. Das Lebensmittelgeschäft hat schon vor längerem seine Türen geschlossen.

Eine Gaststätte ist abgebrannt und wird erst jetzt – nach etlichen Jahren – durch das neue Gemeindezentrum der katholischen Kirchengemeinde ersetzt. Weite Teile der Bevölkerung und auch die Stadtteilpolitik wünschen sich für den Standort eine Verjüngung, Belebung und Aufwertung sowie bessere Nahversorgung.

  1. Wie hat das für die Quartiersentwicklung federführende Planungsamt bzw. das Quartiersmanagement die vorgesehene Nutzung unter dem genannten Gesichtspunkt bewertet? Welche Gründe waren ausschlaggebend für eine positive Bewertung im Sinne der Quartiersentwicklung?
  2. Welche Synergieeffekte mit Blick auf die Belebung des Quartiers können sich aus einer Kooperation von Pflegeheim, Einrichtung für Betreutes Wohnen, Grundschule und Gemeindezentrum ergeben?
  3. Welche Überlegungen gibt es für eine Öffnung der Eingangshalle und des großen Wohnbereiches für die Öffentlichkeit für kleine Veranstaltungen, Kaffeestube oder ähnliches?
  4. Je nach Alter der zukünftigen Bewohner*innen: Welche Schulen kommen für die Bewohner*innen in Frage bzw. welche Arbeits- oder regelmäßige Beschäftigungsmöglichkeiten können im Stadtbezirk erschlossen werden?
  5. Wie sieht das Kommunikationskonzept der Graf Recke Stiftung und des Planungsamts aus, um eine laufende Kommunikation mit den Anwohner*innen und deren Akzeptanz und aktive Kooperation zu erreichen? Welchen Beitrag kann die Stadtbezirkspolitik dazu leisten?
  6. Welchen (an-)sprechenden Namen soll die Einrichtung erhalten, mit dem sich sowohl die Bewohner*innen als auch die Anwohner*innen identifizieren können?
  7. Da es sich bei der zukünftigen Nutzung nicht um ein Heim, sondern um Betreutes Wohnen handelt und dies auch die Selbstversorgung der Bewohner*innen umfasst (ggfls. mit Unterstützung der jeweiligen Betreuer*innen): Welche Impulse für eine verbesserte Nahversorgung können von der neuen Nutzung ausgehen?
  8. Ab wann soll das Betreute Wohnen beginnen, d.h. wann ziehen die ersten Bewohner*innen ein?
  9. Warum konnte die Beschlussfassung nicht auf August verschoben werden, damit die Bezirksvertretung ausreichend Zeit hat, sich mit dem Thema zu befassen.

2. Ausgestaltung der neuen Nutzung und Möglichkeiten der Integration/Inklusion der Bewohner*innen in das Leben im Quartier
Betreutes Wohnen zeichnet sich gegen über einer Heimsituation durch große Individualisierung der Betreuung und größtmögliche selbständige Lebensführung der Betroffenen in allen Bereichen aus. Die Betreuung stellt – idealerweise durch individuelle Betreuungsverträge – den Betroffenen die dafür notwendigen Hilfen zu Verfügung. Das Ziel ist die weitestgehende Integration in das Leben im Quartier.

  1. Wie ist nach Einschätzung der Graf Recke Stiftung die diesbezügliche Infrastruktur (Tagespflege-Einrichtungen, fachärztliche Versorgung, soziale, kulturelle und sportliche Angebote) in Garath zu bewerten und welche Unterstützung kann die Stadtbezirkspolitik leisten, um eventuelle Lücken zu schließen?
  2. Da knapp die Hälfte der Zimmer auch nach dem Umbau über kein eigenes Bad und über keine Pantryküche verfügen: Wie wird das Ziel der möglichst selbständigen Lebensführung umgesetzt?
  3. Aus den Plänen ist nicht ersichtlich, wo die Bewohner*innen ihre Wäsche waschen und trocknen können. Gibt es Hauswirtschaftsräume für die einzelnen Wohnbereiche?
  4. Die ehemalige Zentralküche im Erdgeschoß soll keine Änderungen erfahren. Wird sie einfach stillgelegt, oder ist eine (spätere) Nutzung zum Beispiel als Gymnastik-Raum o. ä. denkbar?
  5. Wo wohnen die Menschen, die in Garath einziehen sollen, zur Zeit? Um welche Altersgruppe handelt es sich? Welchen Betreuungsbedarf haben die zukünftigen Bewohner*innen?
  6. Wieviel Plätze für Betreutes Wohnen für diese Gruppe von Betroffenen gibt es derzeit in Düsseldorf und wie ist der festgestellte Bedarf an zusätzlichen Plätzen? In welchen Stadtteilen sollen die weiteren fehlenden Plätze eingerichtet werden?
  7. Wie wurde das Vorhaben „Betreutes Wohnen“ mit über 30 Bewohner*innen in einem einzigen Gebäude in der Arbeitsgruppe „Betreutes Wohnen“ der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf (PSAG) diskutiert?
  8. Wie wird das Vorhaben vom zuständigen Amt für Migration und Integration begleitet und bewertet?