Verwendung und Versickerung des auf befestigten Flächen des Stadtbezirks 10 anfallenden Niederschlagswassers

BV10/031/2023

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Bohrmann,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung 10 bittet Sie, die nachfolgende Anfrage des Ratsherrn und Bezirksvertretungsmitglieds Uwe Warnecke auf die Tagesordnung der Sitzung am 28.02.2023 zu setzen:

  1. In welchen abgrenzbaren Gebieten des Stadtbezirks 10 wird anfallendes Niederschlagswasser von befestigten Flächen (Dachflächen sowie sonstige befestigte Flächen) lediglich in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet? Wo gibt es demgegenüber eine Trennkanalisation im Stadtbezirk 10?
  2. Unter welchen Voraussetzungen darf von befestigten Flächen gesammeltes Niederschlagswasser zur Bewässerung von Pflanzen im Stadtbezirk 10 verwendet werden?
  3. Welche Versickerungsverfahren (Flächenversickerung, Muldenversickerung, Rigolenversickerung und Sickerschächte) sind für Grundstücke im Stadtbezirk 10 möglich und nach welchen Voraussetzungen zulässig?

Begründung/Sachverhalt:

Wasser ist eine begrenzte und wertvolle Ressource. Das Sammeln und Nutzen von Regenwasser erscheint vielen Einwohnern des Stadtbezirks zum Einsparen von Frischwasser – auch zur Kostenbegrenzung – gerade bei langen Trockenperioden sinnvoll. Regenwasser soll auch für Pflanzen verträglicher als Leitungswasser sein. Nach Auskunft der Stadtwerke Düsseldorf ist das Trinkwasser aus dem Hahn zu kostbar, um es literweise in den Garten zu kippen. Hinsichtlich des auf befestigten Flächen anfallenden Niederschlagswasser soll es jedoch eine Abwasserbeseitigungspflicht der Grundstückseigentümer geben. Es gilt daher aufzuklären, welche Möglichkeiten dennoch bestehen, um Regen­wasser, welches auf befestigten Flächen des Stadtbezirks anfällt, ohne Einleitung in das Abwasserkanalsystem unmittelbar der Natur zur Verfügung zu stellen.