Schottergärten im Stadtbezirk 10

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Bohrmann,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung 10 bittet Sie, die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf die Tagesordnung der Sitzung am 25.06.2024 aufzunehmen:

Die Verwaltung wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, ob und ggfs. welche Maßnahmen sie ergreifen möchte, damit illegale Schottergärten zurückgebaut und keine neuen errichtet werden. Sollten keine Maßnahmen geplant sein, wird um Auskunft gebeten, weshalb die Verwaltung rechtswidrige Zustände toleriert.

Begründung/Sachverhalt:

Bereits seit langem besteht landesrechtlich für die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke ein Begrünungsgebot nach § 8 der Bauordnung. Dieses ist im Laufe der Jahre präzisiert worden. So ist seit dem 01.01.2024 klargestellt, dass Schotterungen zur Gestaltung von Grünflächen sowie Kunstrasen keine zulässige Verwendung darstellen. Auch in unseren Stadtteilen ist in den letzten Jahren eine zunehmende Tendenz zu Schottergärten zu beobachten, ohne dass ein Eingreifen der Verwaltung ersichtlich ist. Das erscheint widersprüchlich: Teil des städtischen Klimaanpassungskonzepts ist das Programm „Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung“, um das Mikroklima zu verbessern und einen zusätzlichen Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu schaffen. Beim Bau des neuen Matthäus-Hauses der katholischen Kirchengemeinde war die Auflage einer Dachbegrünung Bestandteil der Baugenehmigung. Auch dürfte die Bauaufsicht gehalten sein, gegen rechtswidrige Zustände vorzugehen.

Es sei zudem darauf hingewiesen, dass entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.06.2024 zum „Gehweg-Parken“ in Betracht zu ziehen ist, dass betroffene Nachbarn ein Einschreiten der Verwaltung verlangen können. Darauf sollte im Interesse nachbarlicher Beziehungen nicht gewartet werden.