Neubau einer Hausmeisterdienstwohnung am Schulstandort Stettiner Straße 98

BV10/066/2024

Die Bezirksvertretung 10 bittet das Amt für Schule und Bildung um Errichtung einer Hausmeisterdienstwohnung (Vierzimmerwohnung) am Schulstandort Stettiner Straße 98 und stellt hierfür einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro aus dem bezirklichen Bauunterhalt zur Verfügung (Deckung aus Liste B, Städtische Gebäude, 1.10.11.111.05.001 52416000).

Begründung/Sachverhalt:

Die Gesamtschule Stettiner Straße wurde mit Schuljahresbeginn 2016/2017 errichtet. Bereits 2019 konnte ein neuer Gebäudetrakt mit ca. 60 Räumen neu eingeweiht werden, davon neun mit neuester Technik ausgestattete naturwissenschaftliche Fachräume. In 2020 folgten eine neue Zweifachturnhalle und eine neue Mensa, später noch die Sanierung des Lehrschwimmbeckens.

Aus Sicht der Bezirksvertretung 10 handelt es sich um einen äußerst gelungenen Schulneubau einschließlich der Teilsanierungen bestehender Gebäudetrakte. Ein Schulstandort der keine Wünsche für Schülerinnen und Schüler offenlässt und auch für die Bediensteten eine tolle Arbeitsstätte darstellt. Diese hier geschaffenen Werte gilt es, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die hier verwendeten Steuergelder, so gut wie möglich zu bewahren.

Aufgrund der Zunahme von Schäden in den Bereichen Vandalismus, Graffiti-Beschmierungen und Einbrüchen sowie Einbruchsversuchen außerhalb der Schulzeiten sehen die Mitglieder der Bezirksvertretung 10 genau dies aber gefährdet. Ein Grund hierfür ist auch die Lage der Schule. In nordöstlicher Richtung liegt der Schulstandort am Rande des Waldes ohne soziale Kontrolle durch eine Nachbarschaft. Ein wichtiger Grund ist sicherlich aber auch die fehlende Hausmeisterdienstwohnung, auf die im Rahmen der Planung der neuen Gesamtschule seinerzeit verzichtet wurde, obwohl dort früher eine solche vorhanden war. Für die Mitglieder des Gremiums ist es unstrittig, dass allein schon das Wissen
um die Präsenz einer Schulhausmeisterin/eines Schulhausmeisters rund um die Uhr vor Ort zu einem Rückgang der genannten Schäden führen würde. Sie priorisiert daher den Neubau einer Vierzimmerwohnung (80 qm) am Schulstandort der Gesamtschule und würde dies durch eine Beteiligung an den Baukosten in Höhe von 100.000 EUR aus den bezirklichen Bauunterhaltungsmitteln unterstützen.
Eine Bereitstellung der Haushaltsmittel im bezirklichen Etat für Schulen, Liste A, Produkt 2121101 Konto 52416000, erfolgt durch Umstellung aus dem Bauunterhalt der Liste B, Städtische Gebäude, Produkt 1111105001 Konto 52416000.