Entschärfung Unfallhäufungsstelle Emil-Barth-Str./Koblenzer Str. 13. Juni 202413. Juni 2024 BV10/058/2024 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Bohrmann, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung 10 bittet Sie, den nachfolgenden Prüfantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf die Tagesordnung der Sitzung am 30.04.2024 aufzunehmen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die „Unfallhäufungsstelle“ an der Einmündung der Emil-Barth-Str. auf die Koblenzer Str. durch Aufstellen eines Stoppschildes vor dem Zebrastreifen auf der Emil Barth Str. oder durch Veränderung der Wegeführung weiter entschärft werden kann. Begründung/Sachverhalt: Nach dem Bericht der Unfallkommission für die Jahre 2022 und 2023 (OVA/007/2024) gehört die im Prüfantrag genannte Einmündung im Jahr 2023 zu den vier gefährlichen Kreuzungen in Düsseldorf. Die Verwaltung hat versucht, Konflikte zwischen auf der Koblenzer Str. durchfahrenden Fahrzeugen und solchen, die von der Emil-Barth-Str. abbiegenden durch eine Ausweisung von Tempo 30 auf der Koblenzer Str. zu verringern und gleichzeitig die Möglichkeit von Fußgängern zu verbessern, am Zebrastreifen unbeschadet die Koblenzer Str. zu überqueren. Nach unseren Beobachtungen besteht eine weitere Gefahrenquelle jedoch darin, dass sich die aus der Emil-Barth-Straße kommenden Fahrzeuge nach dem Durchfahren des ebenfalls mit einem Zebrastreifen versehenen Fußgängerüberwegs über die Emil-Barth-Str. ausschließlich auf den motorisierten Querverkehr auf der Koblenzer Str. konzentrieren und dabei den an dieser Stelle in beide Richtungen geführten Radweg übersehen. Das gilt insbesondere, wenn mangels Fußgängern ein Halt vor dem Zebrastreifen nicht erforderlich ist. Mit bedingt ist dies dadurch, dass vor einigen Jahren die Zuwegung von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Radfahrenden, welche die Emil-Barth-Str. überqueren, getrennt worden ist.