BV10/169/2022
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Erkelenz,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung 10 bittet Sie, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 22.11.2022 aufzunehmen:
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
- Kann der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zeitnah ohne eine (bundes- oder landes-) gesetzliche Verpflichtung die Verwaltung beauftragen, eine kommunale Wärmeplanung (KWP) für Düsseldorf – unter Einbeziehung aller relevanter Akteure und mit externer (gutachtlicher) Unterstützung – zu erstellen, sodass bereits im ersten Quartal 2023 ein entsprechender Prozess, insbesondere die Beauftragung gutachterlicher Unterstützung gestartet werden kann?
- Können die einzelnen (üblichen) Schritte einer KWP, die sich auf
- die Bestandsaufnahme der Wärme-Quellen, Wärme-Bedarfe, Wärmeverteilnetze und die Wärme-Infrastruktur
- die Potentiale für Einsparungen und alternative bzw. zusätzliche Quellen
- die Aufstellung von Zielszenarien
- die Verabschiedung eines Energieleitplanes als verbindliche Satzung
- fünf Maßnahmen, die sich sofort bzw. in den ersten fünf Jahren umsetzen lassen
beziehen, neben einer stadtweit übergreifenden Weise auch gebietsscharf innerhalb des Stadtbezirks 10.- etwa quartiersbezogen – vollzogen werden?
- Können die erforderlichen Mittel für die Unterstützung durch externe Gutachter *Innen sowie für gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Stellen aus dem Klimaschutzprogramm (Produkt 5656102, Konto 52410000) gedeckt bzw. Fördermittel frühzeitig eingeworben werden?
Begründung / Sachverhalt:
Die Informationsvorlage BV10/127/2022 bestätigt, dass Düsseldorf im Jahre 2035 die Klimaneutralität erreichen will. Dazu gehört auch die Wärmewende.
Das in der Informationsvorlage angegebene Kurzgutachten umschreibt die in Frage 2 aufgeführten Schritte.
Ein Zuwarten auf gesetzliche Vorgaben erscheint nicht zielgerichtet. Ein vorbereitendes Entgegenkommen auf eine im Wesentlichen erwartete Gesetzeslage ist zielführend.