Müllproblematik in Garath

BV10/104/2021

18.  Mai 2021

Herrn Bezirksbürgermeister
Klaus Erkelenz
Frankfurter Straße 231
40595 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Erkelenz,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtbezirk 10 bittet Sie, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 18.05.2021 aufzunehmen:

Die zuständige Fachverwaltung wird um Auskunft gebeten:

  1. Gibt es in Garath auf privaten Grundstücken von Wohnungsunternehmen und/oder im öffentlichen Raum Flächen mit wiederholt großen Sperrmüllanhäufungen bzw. illegal abgelegtem Müll außerhalb der offiziellen Abholtage bzw. in größerem Umfang als angemeldet und können diesbezüglich Hotspots identifiziert werden?
  2. Falls ja: Wie oft musste seit dem 01.01.2020 außer der Reihe oder in übermäßiger/nicht angemeldeter Menge Sperrmüll abgefahren werden, welche Kosten sind dadurch entstanden und wer trägt diese Kosten?
  3. In welchem Umfang und mit welchem Ergebnis sind die von der Stadt eingesetzten Mülldetektive in Garath aktiv, mit welchen Konzepten geht die Stadt Düsseldorf bzw. die AWISTA darüber hinaus gegen Vermüllung vor (z. B. mehrsprachige Flyer für Mieter*innen, mehrsprachiger Internetauftritt, Infostände, Lerneinheiten für Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen und Integrationskurse, ausreichende Anzahl, Größe und Leerung von Abfallbehältern usw.) und mit welchen Konzepten des aktiven Müllmanagements versuchen die Wohnungsunternehmen in Garath derartigen Problemlagen entgegenzuwirken?

Begründung / Sachverhalt:
In der öffentlichen Wahrnehmung gibt es in Garath sowohl im öffentlichen Raum als auch auf den Grundstücken der Wohnungsgesellschaften Stellen, an denen immer wieder Sperrmüll auch außerhalb von Abholterminen abgelegt wird. Die Beschwerden von Bürgern häufen sich. Die von vielen wahrgenommene zunehmende Vermüllung behindert die Identifikation mit dem Stadtteil und den Erfolg der Verschönerungsprojekte im Rahmen Garath 2.0.

Dass von Wohnungsunternehmen die von der AWISTA in Rechnung gestellten Beträge auf die Mieter*innen umgelegt und nicht den Verursacher*innen belastet werden, ist ein Ärgernis für alle, die sich an die Regeln halten.

Es wird immer wieder die Vermutung geäußert, dass „Reste“ aus Wohnungsräumungen unabhängig von angemeldeten Terminen einfach auf der Straße entsorgt werden und auch kommerziell z. B. von Entrümpelungsunternehmen Sperrmüll in Garath abgeladen wird.

Nach Presseberichten aus dem vergangenen Jahr setzen Wohnungsunternehmen zusätzliche Privatunternehmen ein, so etwa die LEG in Hassels die Firma „Musterknaben“, die dort illegalen Ablegern entgegengewirkt haben sollen. Dies könnte evtl. auch für Garath eine Perspektive bieten.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Nübold                   Cordula Klahn                       Uwe Warnecke


Die Anfrage beantwortet das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wie folgt:

Antwort Frage 1:

Es gibt mehrere bekannte Bereiche in denen es wiederkehrend zu Sperrmüllablagerungen ohne Zusammenhang zu einem vereinbarten Abfuhrtermin oder zur Ablagerung erheblicher Sperrmüllübermengen bzw. zu Beistellungen durch Dritte, im Rahmen der turnusmäßigen Sperrmüllabfuhr, kommt.

Diese Sperrmüllablagerungen betreffen sowohl den öffentlichen Raum als auch Privatflächen.

Antwort Frage 2:

Eine stadtteilbezogene Statistik wird zu dieser Frage nicht geführt. Wenn Sperrmüll im öffentlichen Straßenraum abgelagert wurde und die Verursacher nicht zu ermitteln sind, trägt die Allgemeinheit die Kosten über die Abfallgebühren. Wenn Sperrmüll auf dem privaten Grundstück einer Wohnungsgesellschaft abgelagert wurde und die Verursacher nicht zu ermitteln sind, muss die Wohnungsgesellschaft eigenverantwortlich eine Entsorgung in die Wege leiten und hierfür selbstverständlich aufkommen.

Dort wo die Verursacher ermittelt werden können, sei es im Fall „wilder“ Sperrmüllablagerungen ohne eigenen Termin oder im Fall von Sperrmüllübermengen, sind die Kosten durch die Verursacher zu tragen.

Da „wild bereit gestellter“ Sperrmüll in Fällen, in denen Verursacher nicht ermittelt werden können, meistens im Zuge der normalen Sperrmüllsammlung erfasst wird, gibt es keine separate Verwiegung dieser Mengen. Daher kann keine valide Aussage getroffen werden, in welchem Umfang der Stadt Kosten für die Abfuhr zusätzlicher Sperrmüllmengen in Garath entstanden sind.

Antwort Frage 3:

Das Ermittlungsteam des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz befindet sich im Stadtteil Garath sehr regelmäßig im Einsatz. Dies sowohl im „normalen“ Dienst zur Kontrolle von Beschwerden, aber insbesondere auch bei abendlichen Kontrollen, die dort ganz konkret im Vorfeld der turnusmäßigen Sperrmüllabfuhr stattfinden. Diese Kontrollen haben zum Ziel, bereits vor den jeweiligen Abfuhrtagen unangemeldete Sperrmüllablagerungen, übergroße Sperrmüllbereitstellungen, deutlich verfrühte Sperrmüllbereitstellungen o.ä. zu identifizieren und nach Möglichkeit zu ahnden und weiteres Fehlverhalten in der Hinsicht zu verhindern.

In dem Zusammenhang wurden seit Start der Arbeit des Ermittlungsteams im Mai 2020 im Stadtteil Garath bereits rund 80 Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ordnungsbehördliche Verfahren eröffnet. Geahndet wurden u.a. Verstöße wie das Ablagern großer Mengen Sperrmüll ohne Abfuhrtermin.

Mit einzelnen Wohnungsgesellschaften besteht bereits ein guter Austausch, z.B. bei der Ermittlung von Verursachern. Ein regelmäßiger Austausch wird derzeit allerdings aufgrund der Coronapandemie erschwert.

Die AWISTA GmbH unterhält darüber hinaus von jeher einen guten Austausch mit vielen größeren Wohnungsgesellschaften, über ein eigenes Team Wohnungswirtschaft im Bereich der Kundenbetreuung. Sie hält auch z.B. Infomaterialien gerade zum Thema Sperrmüllanmeldung und –abfuhr in vielen Sprachen für die Wohnungsgesellschaften bereit. Die Abfallberatung der AWISTA ist – außerhalb der Pandemielage – teilweise auf Stadtteilfesten präsent und bietet regelmäßig kinder- und jugendgerechte Veranstaltungen z.B. in Kindertagesstätten und Schulen an. Vgl. dazu www.awista.de/angebote-der-abfallberatung/.

Der Verwaltung ist in Einzelfällen bekannt, dass Wohnungsgesellschaften ein lokales „Abfallmanagement“ im Sinne eines erweiterten Hausmeisterdienstes beauftragt haben. Wünschenswert wäre an einigen Stellen eine Verstärkung des Engagements der Wohnungsgesellschaften, auch gerade in Bezug auf die Aufklärung der eigenen Mieterschaft zu bestehenden Entsorgungsangeboten.