Gemeindeordnung – Bürgerbeteiligungsformen und -instrumente in der Bezirksvertretung

24.  März 2020

Herrn Bezirksbürgermeister
Uwe Sievers
Frankfurter Straße 231
40595 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Sievers,

hiermit bitte ich Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Bezirksvertretungssitzung zu setzen und durch die zuständige (Fach-)Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Welche Instrumente und Formen lässt die Gemeindeordnung der Stadt Düsseldorf für eine direkte Bürgerbeteiligung zu?
  2. Sind Bürgeranträge zu jeder Bezirksvertretungssitzung zulässig?

Sachdarstellung
Die Bezirksvertretungen der Stadt Düsseldorf haben unterschiedliche Formen und Instrumente um eine direkte Bürgerbeteiligung zu realisieren: Bürgerfragestunde, Bürgerforum, Nutzung des Anregungs- und Beschwerdeausschusses, außerordentliche Veranstaltungen etc.

Manche Gemeinden und Bezirksvertretungen lassen darüber hinaus regelmäßig Bürgeranträge unabhängig von den genannten Instrumenten zu. Es ist daher wünschenswert, einen Überblick darüber zu erhalten, welche direkte Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten die Gemeindeordnung der Stadt Düsseldorf zulässt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Frederik Hartmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN