Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos und E-Bikes im Stadtbezirk 10

23.  Februar 2021

Herrn Bezirksbürgermeister
Klaus Erkelenz
Frankfurter Straße 231
40595 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Erkelenz,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtbezirk 10 bittet Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 23.02.2021 aufzunehmen: Die zuständige Fachverwaltung wird um Auskunft gebeten:

  1. Mit welchen Einzelhändler*innen und anderen Akteur*innen / Grundstückseigentümer*innen bzw. Wohnungsgesellschaften im Stadtbezirk werden Gespräche geführt, um Ladestationen für Elektroautos und / oder E-Bikes etc. einzurichten?
  2. Welche der in dem Beschluss der BV10 vom 26.11.2019 (BV10/103/2019) benannten Parkflächen sind für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Sinne der Zielsetzung des „Handlungskonzepts Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf“ besonders geeignet?
  3. Welche Fördermöglichkeiten bestehen für derartige in den Ziffern 1) und 2) angesprochenen Vorhaben?

Sachdarstellung
In ihrer Sitzung am 26.11.2019 beschloss die BV 10 auf Antrag des Bezirksvertreters Hartmann (BÜ90/Die Grünen) schnellstmöglich ein Konzept für die Ausstattung des Stadtbezirks 10 mit einer für die zukünftige Nutzung ausreichenden Zahl von Ladestationen sowohl für Elektroautos als auch E-Bikes gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit privaten Anbietern von Ladestationen wie den Stadtwerken Düsseldorf und privaten Grundstückseigentümern zu erstellen.

Ausweislich der Informationsvorlage BV10/001/2020 vom 28.01.2020 zu diesem Beschluss verwies das Umweltamt auf eine beabsichtigte grundsätzliche Vorgehensweise in Bezug auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur, die im Rahmen des „Handlungskonzepts Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf“ erarbeitet werde.

Aus dieser „Ersten Fortschreibung 2020“ des Handlungskonzepts ergibt sich, dass der Ausbau künftig stärker durch die Stadt vorangetrieben und gesteuert werden soll.

Vorrangig komme hierzu der halböffentliche und private Raum in Betracht, weil der überwiegende Teil des Bedarfs

  • auf den Privatgrundstücken und in eigenen oder gemieteten Garagen,
  • in gewerblichen Tiefgaragen als Angebot für Kundinnen und Kunden sowie Dauerparkerinnen und Dauerparkern,
  • bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit Parkangeboten für die Mitarbeitenden,
  • an Supermärkten et cetera für die Kundschaft oder nach Geschäftsschluss auch für die Allgemeinheit,
  • in den Hotels für die auswärtigen Gäste (Touristinnen und Touristen sowie Geschäftsleute)
  • an Tankstellen (hier insbesondere Schnellladung)

bestehe. Zielorte sind demnach Wohnquartiere und gewerbliche Grundstücke.

Im Hinblick auf die fortschreitenden Quartiersentwicklungen und anstehenden Bestandsertüchtigungen in Garath und Hellerhof besteht Potential, die Ladeinfrastruktur für die Elektro-Mobilität (mit)auszubauen.

Die Nutzung des öffentlichen Raumes kommt nach dem Handlungskonzept an den geplanten Mobilitätsstationen, auf P&R-Plätzen und geeigneten Großparkplätzen in Betracht.

Der Stadtbezirk 10 wird als Außenbezirk eine „wachsende(!)“ Rolle bei der Steuerung und Reduzierung der Pendlerverkehre im Rahmen der Verkehrswende insbesondere an den beiden S-Bahn-Stationen einnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Nübold                   Cordula Klahn                       Uwe Warnecke