Linienführung Radschnellweg

23.  März 2021

Herrn Bezirksbürgermeister
Klaus Erkelenz
Frankfurter Straße 231
40595 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Erkelenz,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtbezirk 10 bittet Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 23.03.2021 aufzunehmen: Die Verwaltung wird gebeten,

  1. bei der Festlegung der Trassenführung für den Radschnellweg Neuss-Langenfeld im Stadtbezirk 10 die folgenden Kriterien unbedingt zu berücksichtigen:
    • weitestgehend planfreie (= kreuzungsfreie) Führung des Radschnellwegs,
    • Nutzung / Einrichtung von Fahrradstraßen auf der Trasse des Radschnellwegs sind weitestgehend zu vermeiden und sollten – wenn überhaupt – auf sehr kurze Teilstücke beschränkt sein,
    • Radschnellweg und Autoverkehr sind durchgehend baulich voneinander zu trennen,
    • Radweg und Gehweg sind durchgehend baulich voneinander zu trennen,
    • Trennung der Äste nach Langenfeld bzw. Monheim VOR bzw. zu Beginn des Landschaftsschutzgebietes und nicht erst am Hellerhofweg, um den „Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb“ und die „Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017 -2010“ zwischen Bund und Ländern tatsächlich umzusetzen.
  2. mit der zuständigen Landschaftsbehörde darüber zu sprechen, unter welchen Bedingungen (z. B. Aschebelag, Geschwindigkeitsreduzierung auf 15/20 km/h) eine Führung des Radschnellwegs (mit entsprechender Breite und Trennung vom Fußverkehr) entlang des Garather Mühlenbaches auf Hellerhofer Seite möglich sein könnte mit Anschluss an den RSW in Monheim-Baumberg,
  3. zu prüfen, ob Teilabschnitte (insbesondere entlang der Koblenzer Straße zur dauerhaften Verbesserung der Schulwegsicherheit) förderunschädlich (Genehmigung vorzeitiger Maßnahmenbeginn) oder mit anderer Förderung kurzfristig – und nicht erst nach vollständiger Planung und Genehmigung des gesamten Radweges – realisiert werden können.

Sachdarstellung
Der Radschnellweg zwischen Neuss und Langenfeld ist seit vielen Jahren in der Planung, wesentliche Fortschritte sind nicht wirklich erkennbar. Die vorgeschlagene Linienführung, für die im November die „frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ durchgeführt wurde, entspricht im Stadtbezirk 10 über weite Strecken nicht den Kriterien, die an einen Radschnellweg anzulegen sind:
„Zu dem hohen Standard von Radschnellwegen gehören:

  • Eine großzügige Breite zur Ermöglichung eines gefahrlosen Überholens oder Passierens auch von Nebeneinanderfahrenden. Zweirichtungsradwege weisen hierzu in der Regel eine Breite von vier Metern, Einrichtungsradwege von in der Regel drei Metern auf,
  • sichere und komfortable Knotenpunkte mit keinen (Planfreiheit, Bevorrechtigung) oder nur geringen Wartezeiten für den Radverkehr,
  • Trennung des Radverkehrs von anderen regelmäßig zu erwartenden Verkehrsarten,
  • möglichst geringe Steigungen,
  • hohe Belagsqualität.“

(Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017 – 2030 zwischen Bund und Ländern, Artikel 3)
Zu den zahlreichen mündlichen und schriftlichen Eingaben im Rahmen der „frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ hat Straßen NRW einen Vermerk verfasst. Diese Stellungnahme geht zwar auf einzelne Anmerkungen ein, lässt aber nicht erkennen, dass die Anforderungen an einen Radschnellweg in einer veränderten Planung grundlegend besser erfüllt werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält es deshalb für notwendig und sinnvoll, dass die Bezirksvertretung 10 die Einhaltung der Anforderungen an einen Radschnellweg offiziell einfordert. Ziel muss es sein, eine wirklich schnelle und sichere Radverbindung aus Garath und Hellerhof Richtung Innenstadt zu schaffen als mögliche Alternative zur Nutzung des Autos.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Nübold                   Cordula Klahn                       Uwe Warnecke