Radverkehrsanlage auf dem rechten Fahrstreifen der Koblenzer Straße

23.  Februar 2021

Anlage einer Radverkehrsanlage auf dem rechten Fahrstreifen der Koblenzer Straße zwischen Josef-Maria-Olbrich-Straße und Peter-Behrens-Straße

Herrn Bezirksbürgermeister
Klaus Erkelenz
Frankfurter Straße 231
40595 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Erkelenz,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtbezirk 10 bittet Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 23.02.2021 aufzunehmen:

Die zuständige Fachverwaltung wird gebeten,

  • die mit der Informationsvorlage BV10/126/2020 skizzierte Radverkehrsanlage zwischen Josef-Maria-Olbrich-Str. und Peter-Behrens-Str. zeitnah konkret zu planen, einen Zeitplan für die Realisierung zu erarbeiten und die voraussichtlichen Kosten und deren Finanzierung darzulegen,
  • bei der Planung zu prüfen, ob nicht doch eine Abgrenzung von der KFZ-Fahrbahn durch bauliche Maßnahmen wie z. B. am Trippelsberg geplant, realisierbar und finanzierbar wäre,
  • die Bezirksvertretung zeitnah über Planungsergebnis, Zeitplan und Finanzierung zu informieren.

Sachdarstellung
Mit der Vorlage BV10/114/2020 hatte die BV 10 einen Beschluss zur Verbesserung der Verkehrssituation und Sicherheit für die Radfahrende, insbesondere von Schülerinnen und Schülern in dem beschriebenen Bereich gefasst.

Mit der Informationsvorlage BV10/126/2020 wurde seitens der Verwaltung ein entsprechender Vorschlag skizziert und angeboten, den Vorschlag weiter zu konkretisieren. Laut Protokoll der Sitzung der BV 10 vom 25.08.2020 wurde unter Pkt. 8.5 die Verwaltung um diese Konkretisierung und darüber hinaus um die Darlegung der Kosten und Finanzierung gebeten.
Bis heute – sechs Monate später – wurde seitens der Verwaltung nichts vorgelegt.

Das Problem der Radwegeführung an dieser Stelle insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Theodor-Litt-Realschule und des Gymnasiums Koblenzer Straße aber auch für die Nutzer*innen der Bezirkssportanlage und der JFE ist seit Jahren bekannt.

Mit dem Vorschlag aus der Vorlage BV10/126/2020 ist erstmalig ein brauchbarer und kurzfristig realisierbarer Vorschlag gemacht worden, der die Situation deutlich entschärfen würde. Eine unnötige weitere Gefährdung insbesondere der jungen Menschen ist u. E. nicht hinnehmbar.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Nübold                   Cordula Klahn                       Uwe Warnecke