Steingärten im Stadtbezirk 10 in Düsseldorf

28. Mai 2019

Herrn Bezirksbürgermeister
Uwe Sievers
Frankfurter Straße 231
40595 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Sievers,

hiermit bitte ich Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Bezirksvertretungssitzung zu setzen und durch die zuständige (Fach-)Verwaltung beantworten zu lassen

  1. Existiert im Rahmen eines Grünraumkonzeptes oder einer anderen Verordnung in Düsseldorf eine Vorgabe für Eigentümer*innen / Bewohner*innen zur Gestaltung ihrer Freiflächen / Gärten, die die Schaffung von sogenannten Steingärten bzw. versiegelten Gärten untersagt?
  2. Werden im Stadtbezirk 10 regelmäßig Erhebungen hinsichtlich der Gestaltung der privaten Freiflächen und Gärten durchgeführt?
  3. Wenn 2. zutrifft: Zu welchem Anteil sind Freiflächen und Gärten im Stadtbezirk 10 versiegelt und als Steingärten angelegt?

Sachdarstellung
Der letzte UN-Bericht offenbart: Die Artenvielfalt auf unserer Welt ist bedroht. Je mehr Flächen versiegelt werden, desto mehr Arten, insbesondere im Reich der Insekten, werden bedroht.

Daher haben einige Städte in Deutschland, z. B. Bremen, Gesetze bzw. Verordnungen geschaffen, die Eigentümer von Gärten und Freiflächen die Versiegelung dieser Flächen und somit die Schaffung sogenannter Steingärten untersagt. Diese Anfrage zielt darauf ab, zu prüfen, ob auch die Stadt Düsseldorf solche Verordnungen erhebt oder plant.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Frederik Hartmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN