Die negative Umgestaltung der Grünfläche an der Dietrich-Bonhoeffer-Straße 3-11 25. Juni 201910. September 2019 25. Juni 2019 Herrn Bezirksbürgermeister Uwe Sievers Frankfurter Straße 231 40595 Düsseldorf Sehr geehrter Herr Sievers, hiermit bitte ich Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Bezirksvertretungssitzung zu setzen und durch die zuständige (Fach-)Verwaltung beantworten zu lassen: Welche rechtlichen Grundlagen (Bau-/Nutzungsordnung) liegen hinsichtlich der Gestaltung der Grünfläche, die parallel zur Dietrich-Bonhoeffer-Straße 3 – 11 verläuft, vor? Welche Gerichtsbeschlüsse liegen hinsichtlich der Gestaltung der Grünfläche, die parallel zur Dietrich-Bonhoeffer-Straße 3 – 11 verläuft, vor (z. B. Neupflanzungen von Bäumen)? Sachdarstellung Die Grünfläche, die parallel zur Dietrich-Bonhoeffer-Straße 3-11 verläuft, wurde zum Ärger der Bürger*innen Hellerhofs, unumkehrbar umgestaltet. Zwei Meter hohe Rhododendron-Sträucher wurden auf Bodennähe gekürzt bzw. sogar teilweise vollständig vernichtet, versprochene Bäume nicht nachgepflanzt und Pflanzen und Bäume so schlecht gepflegt, dass diese austrocknen. Da dies die biologische Diversität nachhaltig beschädigt und der Lebensraum von Insekten zerstört wird, ist dies in Zeiten der Bedrohung der Artenvielfalt nicht hinnehmbar. Erschreckend kommt hinzu, dass durch diese Maßnahme die Grünfläche als Parkplatz genutzt wird. Da die Fläche in Privatbesitz ist, ist es essentiell die rechtlichen Grundlagen zur Ge-staltung der Grünfläche zu erfahren. Es soll z. B. Gerichtsbeschlüsse zur Neubepflanzung von fünf Bäumen geben. Um rechtliche Klarheit zu bekommen, bitte ich um eine Beantwortung der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen gez. Frederik Hartmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN