Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängern und Kindern an der Querung der Dresdner Straße am Evangelischen Gemeindezentrum

25. Juni 2019

Herrn Bezirksbürgermeister
Uwe Sievers
Frankfurter Straße 231
40595 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Sievers,

hiermit bitte ich Sie, den folgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung der kommenden Be-zirksvertretungssitzung zu setzen und ihn dort abstimmen zu lassen:

Die BV 10 bittet die zuständigen (Fach-)Verwaltungen zu prüfen, ob für Fußgänger bei der Querung der Dresdner Straße am Evangelischen Gemeindezentrum eine Vorrangregelung geschaffen oder ob dieses Teilstück der Dresdner Straße als Spielstraße deklariert werden kann.

Sachdarstellung
Die Querung der Dresdener Straße am Evangelischen Gemeindezentrum ist für die Fußgänger*innen eine Hauptverkehrsroute, da der Weg nach der Querung in Richtung Westen über die Brücke der Frankfurter Straße direkt zum S-Bahnhof Hellerhof führt. Die Dresdener Straße ist an dieser Stelle auf gepflastert / erhöht und hinterlässt den Eindruck einer Spielstraße. Es handelt sich jedoch um eine Tempo-30-Zone.

Da die Querung von Fußgänger*innen hoch frequentiert wird und sich dort zwei Kindergärten in unmittelbarer Nähe befinden, ist es sinnvoll, die Sicherheit der Fußgänger*innen und Kinder zu erhöhen. Dies könnte durch eine Vorrangregelung für Fußgänger*innen an der Querung oder durch eine Umwidmung des Straßenabschnitts zur Spielstraße erreicht werden.

Da das Gebiet die Funktion als Einkaufszentrum verloren hat und die Wohngebiete in Hellerhof Ost über zwei Zugänge der Frankfurter Straße erreicht werden können, ist eine starke Behinderung des Autoverkehrs nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Frederik Hartmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN