Berücksichtigung Vorgartensatzung Gebäude Grafenberger Allee 250/250a und Sohnstr. 6-10

11. Februar 2025

An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee

Sehr geehrter Herr Schlee,

hiermit bitten wir Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die Sitzung am 11.02.2025 zu nehmen:

  1. Wie und in welcher Ausprägung wurde die Vorgartensatzung bei den neuen Gebäuden Grafenberger Allee 250, 250a und Sohnstraße 6-10 berücksichtigt?

Sachdarstellung:
Vergangenes Frühjahr 2024 wurden die Gebäude Grafenberger Allee 250, 250a und Sohnstraße 6-10 fertiggestellt. Nunmehr sind auch die Außenanlagen ebenfalls fertiggestellt und eine Gewerbemieterin hat im Gebäude Grafenberger Allee die baldige Eröffnung angekündigt. Der Vorplatz zum Gebäude Grafenberger Allee ist vollständig versiegelt. Jedoch ohne funktionale Zuordnung. Hier stellt sich die Frage nach dem Zweck.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Schwenk Brigitte Reich (Fraktionssprecherin)