Entmietung der Gebäude Kettwiger Straße 16 – 22

10. März 2026

An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee

Sehr geehrter Herr Schlee,

hiermit bitten wir Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die Sitzung am 10.03.2026 zu nehmen:

  1. Aufgrund welcher Vereinbarung steht auf dem städtischen Grundstück vor den Gebäuden Kettwiger Straße 16-22 ein Baugerüst?
  2. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Vegetation und die Bäume in der Vorgartenzone der Gebäude verschwunden?
  3. Sind leerstehende Wohnungen der Wohnungsaufsicht angezeigt worden und stehen etwaige Veränderungen an den Gebäuden im Einklang mit der städtebaulichen Erhaltungssatzung?

Sachdarstellung:
Die Gebäude Kettwiger Straße 16-22 werden seit einiger Zeit entmietet und saniert. Die Wohnungen können sowohl zur Eigennutzung als auch der Kapitalanlage erworben werden. Hier, wie an anderen Stellen der Stadt, lässt sich ein sehr eigennütziger Prozess beobachten der sich wenig bis gar nicht für öffentliche Belange interessiert.

Vor den Gebäuden Kettwiger Straße 16-22 befindet sich eine kleine Vorgartenzone. Im Vorgarten steht mittlerweile ein Baugerüst mit aggressiver Werbung für das Investment in eine Wohnung. Der Aufwuchs und die Bäume im Vorgarten sind verschwunden.

Eigentümerin der Vorgartenzone ist die Landeshauptstadt Düsseldorf. Der private Bereich beginnt erst an der Außenkante der Gebäude Kettwiger Straße 16-22. So ist es der Liegenschaftskarte zu entnehmen. Demnach steht das Baugerüst auf öffentlichem Grund und Boden. Zu der verschwundenen Vegetation und den Bäume existiert ein öffentliches Interesse und es besteht die Möglichkeit dieses durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Schwenk