23. November 2021
An den Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Patrick Schiffer
Sehr geehrter Herr Schiffer,
hiermit bitten wir Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die Sitzung am 23.11.2021 zu nehmen:
- Mit welcher tatsächlichen Durchschnittsgeschwindigkeit fahren die Straßenbahnen zur Tageszeit (6 bis 22 Uhr) auf dem Streckenabschnitt Rethelstraße zwischen Brehmplatz und Zoobrücke und wie oft und für wie lange kann hier regelmäßig die momentan zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erreicht werden?
- In welchem Ausmaß würde demnach eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem entsprechenden Abschnitt der Rethelstraße auf 30 km/h tatsächlich zu Verzögerungen im Linienbetrieb der Rheinbahn führen?
Sachdarstellung
In der Vorlage BV2/099/2021 als Antwort auf eine Anfrage der BV2-Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN führt die Fachverwaltung aus, dass einer möglichen Einführung von Tempo 30 auf der gesamten Rethelstraße die möglichen Auswirkungen auf den Linienbetrieb der Rheinbahn entgegenstehen und dass als aus dem Lärmaktionsplan III abgeleitete Maßnahme momentan nur die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Nacht (d.h. zwischen 22 und 6 Uhr) geprüft wird.
Da eine stärkere Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein großes Potenzial bietet, die Lärm- und Abgasemissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit gerade auf Straßen mit einem hohen Fußgänger:innen-Anteil wie der Rethelstraße zu erhöhen (siehe hierzu auch die jüngsten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen des „Global Plan for the Decade of Action for Road Safety 2021-2030“), besteht ein hohes Interesse an einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch und gerade zur Tageszeit. Um die Vor- und Nachteile einer solchen Maßnahme abwägen zu können, sollten deren tatsächliche Auswirkungen auf den Linienbetrieb der Rheinbahn eruiert werden
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schlee (Fraktionssprecher) Brigitte Reich (Fraktionssprecherin)