ÖPNV-Beschleunigung und Verbesserung der Verkehrssicherheit am Knoten Dorotheen-/Birken- /Flurstraße

22. Juni 2021

An den Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Patrick Schiffer

Sehr geehrter Herr Schiffer,

hiermit bittet Sie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, folgenden Antrag in die Tagesordnung für die Sitzung der Bezirksvertretung am 22. Juni 2021 aufzunehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Die BV2 bittet den Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA) folgende Prüfung zu beschließen und die Verwaltung entsprechend zu beauftragen:

  • Bei der Prüfung des in Aussicht genommenen Entfalls der Linksabbiegeführung von der Dorotheenstraße in die Birkenstraße zur Unfallprävention eine Modellierung der Verkehrsströme vorzunehmen, die mindestens die Verkehrsknotenpunkte Dorotheenstraße/ Behrenstraße, Dorotheenstraße/Platanenstraße, Dorotheenstraße/Ackerstr, Dorotheenstraße/Grafenberger Allee, Grafenberger Allee/Hermannstraße und Grafenberger Allee/Neanderstraße berücksichtigt,
  • zu prüfen, welche Auswirkungen die längeren Fahrtstrecken und der Umgehungsverkehr auf die Luftqualität in diesen Verkehrsknotenpunkten haben wird,
  • zu prüfen, ob diese Auswirkungen im Lichte des Beschlusses des BVerfG vom 29.04.2021 zu den AZ 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20 rechtmäßig sind und entsprechende Alternativen für eine Minderung der Emissionen auszuarbeiten,
  • zu prüfen, ob die Linksabbiegeführung von der Dorotheenstraße in die Birkenstraße als „Nur“-Linksabbiegeführung umgestaltet werden kann, wenn die Rechtsabbiegeführung mit einer Geradeausführung kombiniert wird,
  • (regelmäßig) über den Stand der Prüfungen zu berichten.

Sachdarstellung
In der Sitzung vom 06.05.2020 hat die BV2 die Umsetzung der ÖV-Beschleunigung einstimmig abgelehnt und dem OVA und der Verwaltung empfohlen, sich nochmals ein Bild vor Ort zu machen sowie die durch den Entfall der Linksabbiegerspur den erwartbaren Umgehungsverkehr zu modellieren und hierbei eine verkehrliche Mehrbelastung der Ackerstraße darzustellen – insbesondere im Hinblick auf die Schulwege der dort ansässigen Schulen. Eine verifizierbare Prognose des Umgehungsverkehrs wurde den Bezirksvertreter*innen nicht vorgelegt. Das weitere Hinauszögern einer ordentlichen verkehrstechnischen Prüfung ist aber angesichts der zu erwartenden Mehrbelastungen der Ackerstraße, sollte die Signalanlage an der Dorotheenstr./Birkenstr. ausfallen, im Interesse der Anwohner*innen, Ladeninhaber*innen und der Schüler*innen nicht hinzunehmen.

Bei der Prüfung ist der Beschluss des BVerfG zu den oben bezeichneten Aktenzeichen zu beachten, da dieser weitreichende Bedeutung für die Notwendigkeit verschärfter Klimaschutzmaßnahmen hat. Der Beschluss nimmt den Gesetzgeber in die Pflicht, die verfassungsrechtlich notwendigen Reduktionen von CO2-Emissionen per Gesetz herunterzubrechen auf einzelne Sektoren wie Energie oder Gebäude aber auch den Verkehr. Beispielsweise sind im Bereich Verkehr die Emissionen seit 1990 eher noch angestiegen. Damit diese zwingende Änderung der Gesetzgebung auch zu dem verfassungsrechtlich geschuldeten Erfolg führt, ist aber nicht nur der Gesetzgeber in der Pflicht, sondern auch die Kommunen. Diese müssen bei zukünftigen klimaschutzrelevanten Maßnahmen einer Abwägung vornehmen, bei der dem Klimaschutz durch den Beschluss künftig weitaus größere Bedeutung beigemessen werden muss. Sollte daher die in Aussicht genommene Verkehrsmaßnahme durch den zu erwartenden Umgehungsverkehr zu einer Erhöhung von Emissionen führen, so sind diese in der Abwägung zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Harald Schwenk              Brigitte Reich (Fraktionssprecherin)              Philipp Schlee (Fraktionssprecher)