Schutz der Fußgehenden auf Verkehrsinseln während der Corona-Pandemie

26. Mai 2020

An den Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Dr. Uwe Wagner

Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,

hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 26.05.2020 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen.

  • Durch welche Maßnahmen kann vermieden werden, dass auf den Verkehrsinseln Fußgehende aufgrund der räumlichen Beschränkung den Mindestabstand nicht einhalten können?
  • Ist es möglich, Ampelschaltungen so zu verändern, dass die Straße von Fußgehenden in einem Zug – ohne Aufenthalt auf der Mittelinsel – überquert werden kann? (z. B. vor dem Zoopark, auf der Dorotheenstraße / Ackerstraße / Lindenstraße).

Sachdarstellung
Zunehmend mehr Menschen werden durch die weiteren Öffnungen wieder zu Fuß auf den Straßen unterwegs sein und können den verordneten Mindestabstand z. B. auf Verkehrsinseln, die von Radfahrenden, Fußgehenden, Eltern mit Kinderwägen genutzt werden müssen, nicht einhalten.

Die Ampelphasen an den o. a. Beispielen lassen ein Passieren der Straße in einem Zug nicht zu, so dass es immer wieder zu ziemlichem Gedränge an diesen Stellen kommt, was während der Pandemie unbedingt zu vermeiden ist.

Sabine Adamski, 2. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin

Harald Schwenk, Fraktionssprecher