Tempo 30 auf der Rethelstraße

22. März 2022

An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee

Sehr geehrter Herr Schlee,

hiermit bitten wir Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung für die Sitzung am 22.03.2022 zu nehmen:

Die Bezirksvertretung 2 bittet den Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA), folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Rethelstraße im gesamten Verlauf und während der gesamten Tages- und Nachtzeit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.

Sachdarstellung:Laut Lärmaktionsplan III (Stand: 18.03.2021) gehört die Rethelstraße zu den neun Straßen im gesamten Stadtgebiet, für die die Notwendigkeit einer Tempobeschränkung zur Lärmreduzierung durch die Bevölkerung als besonders hoch eingeschätzt wird.

Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bietet nicht nur ein großes Potenzial, die Lärm- und Abgasemissionen zu reduzieren, sondern auch die Verkehrssicherheit gerade auf Straßen mit einem hohen Fußgänger:innen-Anteil wie der Rethelstraße zu erhöhen (siehe hierzu auch die jüngsten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen des „Global Plan for the Decade of Action for Road Safety 2021-2030“). Dieses Potenzial wird auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf gesehen, wie der Beitritt zum Städtebündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ im September 2021 zeigt.

In der Vorlage BV2/099/2021 weist die Verwaltung darauf hin, dass bei einer möglichen Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der gesamten Rethelstraße auf 30 km/h mögliche Auswirkungen auf die Fahrzeiten des Linienbetriebs der Rheinbahn berücksichtigt werden müssen. In der Vorlage BV2/233/2022 kommt die Verwaltung nach Auswertung der Stellungnahme der Rheinbahn zu dem Schluss, dass aufgrund der Haltestellenlage, der Streckenführung, einer Weiche und einer innerbetrieblichen Geschwindigkeitsbeschränkung die Ist-Fahrgeschwindigkeit bei Stadtbahn und Straßenbahn (Linien U71, 706 und 708) im gesamten Betriebszeitraum bereits heute deutlich unter der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h liegt. Die Auswirkungen einer zusätzlichen Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wären für den Straßenbahnverkehr also gering.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Reich (Fraktionssprecherin)