Bebauungsrecht für das Lotharviertel

25.04.2018

An den
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 4
Luegallee 65
40545 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Tups,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie folgende Anfrage in der nächsten Sitzung durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Welche Bindung hat der gültige Bebauungsplan aus dem Jahre 1957 bezüglich der vorzusehenden Freiflächen für Begrünung?
  2. Ist es rechtens, hier die Fläche zu mehr als 40% zu bebauen und wenn ja warum?
Sachdarstellung:
In den letzten Jahren werden alten Gebäude im Lotharviertel nach und nach abgerissen und es werden Gebäude inklusiver großer Gargenflächen genehmigt, die die Flächen immer mehr versiegeln ohne neue Wohneinheiten zu schaffen. In der Vergangenheit haben wir als grüne Fraktion hier immer wieder gegen die diverse Ausnahmen gestimmt. Aber welche rechtliche Grundlage gibt es überhaupt noch dies zu verweigern und rechtlich Einhalt zu gebieten, nachdem bereits so viele Gebäude nach und nach doch genehmigt wurden?
Laut Baunutzungsverordnung §17
Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
(1) Bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach § 16 dürfen, auch wenn eine Geschossflächenzahl oder eine Baumassenzahl nicht dargestellt oder festgesetzt wird, folgende Obergrenzen nicht überschritten werden:
In reinen Wohngebieten (WR) allgemeinen Wohngebieten
(WA) GRZ= 0,4 GFZ = 1,2

Mit freundlichem Grünen Gruß

Markus Loh         Astrid Wiesendorf