Denkmal und Skulpturengarten Hofanlage Alte Landstraße 223

25. August 2020

An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Golißa,

bei der 1709 errichteten Hofanlage handelt es sich um das ehemalige Landgericht Kreuzberg. In den 1960er Jahren erwarb es der Bildhauer Friederich Werthmann (1927 – 2018) und richtete dort gemeinsam mit seiner Frau Maren Heyne ihre Ateliers und ihr Wohnhaus ein. Das zum Haus gehörende Grundstück liegt auf dem Grund eines ehemaligen Friedhofs. Hinter dem Hauptgebäude befindet sich ein weitläufiger Skulpturengarten des Künstlers, dessen Gestaltung der Landschafts-architekt Roland Weber (1909 – 1997) übernahm.

Seit 2013 steht auch der Garten als Skulpturengarten unter Denkmalschutz (Nr. 0511100 A 563).Im Garten des vorgenannten Denkmals wurden im Frühjahr 2020 Bäume gefällt, was zu Irritationen bei Kunstinteressierten und Nachbarn führte.

Daher wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Warum ist in der offiziellen Denkmalliste die Unterschutzstellung des Skulpturengartens nicht enthalten?
  2. Wie viele Bäume wurden im Frühjahr 2020 gefällt und aus welchen Gründen hat die Verwaltung dem zugestimmt?
  3. Wurden dem Eigentümer Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume auferlegt? Falls ja, in welcher Art und Weise erfolgen diese und sind dafür die Vorgaben des Denkmalschutzes oder die der Baumschutzsatzung maßgeblich.

Mit freundlichen Grüßen

Waldemar M. Fröhlich