Umdenken bei Flächennutzung am Flughafen – Erweiterung des Kartäuserparks

10. Mai 2023

An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6
Frau Birgit Schentek

Anfrage:

Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Was ist der Stand der Umsetzung des Vorhabens Parkhaus auf dem Grundstück Kieshecker Weg 177?
  2. Wie beurteilt die Verwaltung das Potential der Verkleinerung des Projektes angesichts geänderter Mobilitätsgewohnheiten zugunsten einer Stärkung der Strukturen des ökologisch wertvollen Kartäuserparks?
  3. Was ist das Ergebnis der vom Ausschuss für Planung- und Stadtentwicklung beauftragten Prüfung eines auf einem Gestell montierten Solardachs?

Begründung:

Die direkt am Kartäuserpark liegende Fläche Kieshecker Weg 177, Flurstück 233 liegt seit einigen Jahren brach. Bis 2018 wurde der Großteil der Fläche als Parkplatz genutzt. Ein kleinerer Teil war von 1999 bis 2017 bewachsen.
Im Jahr 2018 wurde die Grünfläche entfernt und die Nutzung als Parkplatz beendet. Auf Anfrage im Jugendrat hatte die Verwaltung dies mit den Fernwärmebauarbeiten in Verbindung gebracht.
Die Fläche wird zu einem großen Teil vom ökologisch wertvollen Kartäuserpark umschlossen und tritt bis auf einen wenige Meter breiten Gebüschstreifen an das Wegenetz des Parks heran. Der Kartäuserpark wurde in den 60er Jahren unter der Bezeichnung “Landschaftspark Kartäuserpark” als Kompensationsmaßnahme für den Bau des Flughafen-Autobahnkreuzes eingerichtet. Er bietet vielen Menschen aus Unterrath einen Ort zur Erholung und vielen Tier- und Pflanzenarten ein natürliches Refugium im Spannungsfeld zwischen stark versiegeltem Flughafen und dem Stadtteil.
In der Coronapandemie und vor dem Hintergrund des Starkregenereignisses im Jahr 2021 wurde die Bedeutung innerstädtischer Grünanlagen ins allgemeine Bewusstsein gehoben. Für die ökologische Stärkung der Parkstrukturen wäre eine Arrondierung der Parkanlage unter (einer teilweisen) Inanspruchnahme der genannten Fläche von hohem Wert. Es wäre die Chance, angesichts der voranschreitenden Inanspruchnahmen natürlicher Räume und angesichts des hohen Nutzungsdrucks von Grünstrukturen in unserem Bezirk an den Ursprungsgedanken des Kartäuserparks anzuknüpfen und der Natur eine kleine Fläche zurückzugewähren. Ferner würde die Maßnahme die Attraktivität des Stadtteils Unterrath und des Flughafens als Arbeitsplatz erhöhen.
Im Ausschuss für Planungs und Stadtentwicklung wurde am 04.09.2019 auf der Grundlage von §34 Abs. 1 Baugesetzbuch ein Bauantrag des Flughafens zur Errichtung eines Parkhauses mit 3.483 PKW-Stellplätzen auf acht Ebenen auf der Fläche genehmigt. Für das Vorhaben sollten zwei satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Neupflanzungen waren keine geplant.
Es stellt sich die Frage, was der aktuelle Umsetzungsstand dieser Pläne ist und wie zeitgemäß sie noch sind. Die Coronapandemie hatte einen erheblichen Einfluss auf die allgemeinen Flugreisegewohnheiten. Doch auch die Änderung des Mobilitäts- und Anreiseverhaltens spielt eine Rolle. Nicht zuletzt möchte auch der Flughafen seinen Betrieb in die Klimaneutralität überführen. Der Neubau der U81-Bahnstrecke sowie die gute Anbindung an den Schienenfernverkehr lassen die Sinnhaftigkeit eines Parkhausneubaus in dieser Dimension anzweifeln.
Im Kontext der Beratung über die Bauvoranfrage zur Einrichtung einer DHL- Zustellbasis auf dem Kieshecker Weg 98 – einem ehemaligen Flughafenparkplatz – wurde den Bezirksvertreter*innen auf Nachfrage erklärt, dass der Flughafen bereits über ein ausreichendes Parkplatzangebot verfüge.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine geänderte Nutzung für die Fläche oder für Teile der Fläche möglich ist, um den Kartäuserpark zu stärken.

Gez. Lukas Mielczarek

Update vom 10.05.2023:

Das Bauaufsichtsamt (Amt 63) beantwortet die Fragen wie folgt:

Antwort zu Frage 1:

Die Baugenehmigung wurde mit Datum vom 29. November 2019 erteilt und mit Bescheid vom 19. Januar 2023 bis zum 29. November 2023 verlängert. Ein Baubeginn wurde noch nicht angezeigt.

Antwort zu Frage 2:

Ein Bauantrag für eine verkleinerte Ausführung des Projektes liegt dem Bauaufsichtsamt derzeit nicht zur Prüfung vor. Das Bauaufsichtsamt prüft Bauanträge hinsichtlich der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und hat keinen Einfluss auf den Antragsgegenstand.

Antwort zu Frage 3:

Die Überdachung des Parkhauses inkl. Solaranlage würde im Primärstrahl des benachbarten Radarturms liegen. Dies hätte zur Folge, dass es aufgrund der extrem niedrigen Entfernung des Parkhaus-Neubaus zu dem Radarturm zu erheblichen Störungen bei der Erfassung von Flugzeugen kommen könnte. Personen, die Montage- oder Instandhaltungsarbeiten an der Solaranlage durchführen, würden sich im Strahlenschutzbereich der Radarstrahlanlage befinden. Daher ist das Errichten einer Solaranlage auf dem obersten Parkdeck des geplanten Parkhauses nicht möglich.

Hinweis: Die Parkplätze des obersten Parkdecks liegen nicht im Bereich der Radarstrahlung. Parkende Personen wären daher keiner Radarstrahlung ausgesetzt.

Update vom 08.11.2023:

Die von Herrn Mielczarek (BÜ90/Die Grünen) zur Sitzung der Bezirksvetretung 6 am 14.06.2023 gestellte Zusatzfrage wird vom Bauaufsichtsamt (Amt 63) wie folgt beantwortet.

Zusatzfrage: Wurde die Verringerung um ein Geschoss, um nicht in den Strahlenbereich einzudringen, oder das Anbringen von Fassadensolaranlagen als Alternative geprüft?

Antwort:

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hatte 2019 im laufenden Bauantragsverfahren angeregt, zu prüfen, ob oberhalb des obersten Parkdecks eine Solaranlage errichtet werden kann. Diese Anfrage wurde an den Bauherrn weitergegeben. Laut Aussage des Bauherrn war dies aufgrund der zu erwartenden Strahlenbelastung nicht möglich. Eine rechtliche Grundlage für die Forderung zur Errichtung einer Solaranlage auf oder an dem Parkhaus liegt nicht vor. Eine Reduzierung des Gebäudes um ein Geschoss sowie Maßnahmen zu Fassadensolaranlagen wurden von Antragstellerseite nicht weiterverfolgt. Da durch das Vorhaben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, wurde die Baugenehmigung antragsgemäß erteilt.