Regelwidriges und verkehrsgefährdendes Halten von Kfz auf Herchenbachstraße und Eugen-Richter-Straße

31. August 2022

An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6
Frau Birgit Schentek


Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, auf dem östlichen Gehweg der Herchenbachstraße sowie auf der Eugen-Richter-Straße kurz vor der Einmündung in die Herchenbachstraße (von Osten kommend) durch bauliche Maßnahmen die Möglichkeit des Haltens von Kfz zu unterbinden, bspw. durch Poller.

Begründung:
Auf der Herchenbachstraße verlaufen die täglichen Routen vieler Kinder auf ihren Wegen zu Kindergärten und Grundschulen. Ein ganz erheblicher Anteil der Kinder legt die Wege zu Fuß, mit Lauf- und Fahrrädern oder Rollern zurück. Gleichzeitig wird ein Teil der Grundschüler*innen der dort ansässigen St. Franziskus Grundschule von ihren Eltern mit Pkw gebracht und abgeholt. Unter Missachtung der StVO halten einige dieser Eltern regelmäßig unter Inanspruchnahme des östlichen Gehwegs der Herchenbachstraße (der nur direkt vor dem Haupteingang der Schule abgepollert ist), dessen nutzbare Breite in dieser Zeit auf weniger als zwei Meter schrumpft.
Da in der Bring- und Abholzeit die vielen Schüler*innen, die unmotorisiert unterwegs sind, den Gehweg benutzen müssen, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen im Begegnungsverkehr auf den Gehweg und durch das Anfahren der auf dem Gehweg haltenden Pkw. An der Ecke Herchenbachstraße/Eugen-Richter-Straße gibt es zwar für Passant*innen aus der Herchenbachstraße Richtung ehem. Thomaskirche/Westen Querungshilfen. Passant*innen, die vom östlichen Gehweg Herchenbachstraße in Richtung Osten möchten und dazu die Eugen-Richter-Straße queren möchten, sehen sich indes oftmals mit katastrophalen Sichtbedingungen durch Autos konfrontiert, die verbotswidrig auf der nördlichen Seite der Eugen-Richter-Straße viel zu nah an der Einmündung zur Herchenbachstraße halten oder parken. Daher ist auch an dieser Stelle eine physische Barriere gegen parkenden Pkw angezeigt. Die Passant*innen können nicht darauf verwiesen werden, den nördlichen Gehweg der Eugen-Richter-Straße Richtung Osten zu benutzen, denn gerade zu den oben genannten Stoßzeiten des Schulbeginns und -schlusses ist dieser – sehr schmale – Gehweg durch viele Kinder und ggf. ihre Eltern in beide Richtungen hoch frequentiert. Die Kinder auf eine indirekte Querung erst über die Herchenbachstraße Richtung Osten und dann über die Eugen-Richter-Straße Richtung Süden (dann weiter ostwärts) zu verweisen, wäre eine theoretische Überlegung, die allerdings mit den Impulsen und begrenzten Gefahrenbewusstsein von Klein- bis Grundschulkindern praktisch nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann. Es geht an dieser Stelle zudem um die Beseitigung einer ohnehin illegalen Parkgelegenheit für ein bis zwei Pkw. Die Abwägung muss an dieser Stelle zugunsten der Verkehrssicherheit der Kinder ausfallen.

 

Gez. Florian Ries       Ralf Molnar        Lukas Mielczarek