Temporäre Sperrung von Fuß- und Radwegen

9. November 2022

An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6
Frau Birgit Schentek

Anfrage:

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Unter welchen Bedingungen ist es erlaubt, einen Fuß-und / oder Radweg abzusperren, beispielweise für Bauarbeiten, und welcher Qualität müssen Ersatzwege sein?
  2. An welche städtische Stelle können sich Bürger*innen wenden, wenn Wege grundlos versperrt oder Ersatzwege unzureichend eingerichtet sind?
  3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung unternommen, nachdem es verschiedene Beschwerden an sie wegen der Sperrung des Fuß-und Radwegs vor dem Mörsenbroicher Weg 52 gegeben hat? Insbesondere: Hat sie die Lage vor Ort kontrolliert?

Begründung:

Bei Bauarbeiten ist es manchmal unvermeidbar, dass auch angrenzende Fuß-und Radwege vorübergehend für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen und gesperrt werden müssen. Um die Sicherheit der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen im Verkehr zu gewährleisten, muss ihnen allerdings eine adäquate Umgehung angeboten werden. Welche Vorgaben werden Bauherren oder Bauunternehmen ganz konkret gemacht, wenn sie eine städtische Erlaubnis zur Sperrung eines Fuß-und/ oder Radwegs beantragen, etwa zu Mindestbreiten bei kombinierter Führung von Fuß-und Radverkehr, zur Barrierefreiheit, zur Gewährleistung von Sichtbeziehungen, zu Mindestradien an kurvigen Stellen usw.
Im konkreten Fall ist vor dem Mörsenbroicher Weg 52 seit Ende August der Fuß-und Radweg durch rot-weiße Baken versperrt, die auf eine Baustelle am Haus hindeuten. Allerdings gab es bis Mitte Oktober keine erkennbaren Bauarbeiten, die die Sperrung des Weges gerechtfertigt hätten. Die mehr schlecht als recht eingerichtete ‚Umleitung‘ für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ist eng, führt über mehrere Absätze ab Bordsteinen und Baumscheiben und lässt insbesondere Kinder teilweise ohne Abschirmung direkt neben der Fahrbahn für den Autoverkehr passieren.

Der Mörsenbroicher Weg wird an dieser Stelle nicht nur als allgemeiner Fußweg und Radachse Richtung Zentrum / Westen genutzt, sondern ist überdies rege genutzter Schul-und Kitaweg (einschließlich Roller-und Radverkehr) zu den umgebenden Einrichtungen. Es ist nicht recht einzusehen, warum alle diese verschiedenen schutzbedürftigen Nutzer*innen grundlos auf eine im Zweifelsfall gefährliche ‚Umleitung‘ geschickt werden.

Schon seit September hat es mehrfache Anfragen und Beschwerden an städtische Ämter in dieser Angelegenheit gegeben. Das Anliegen wurde in höflichen Antworten zwar zügig anerkannt; getan hat sich aber bis heute nichts an der unbefriedigenden Verkehrssituation. Die rot-weißen Warnbaken auf dem Fuß-und Radweg sind zwar gelegentlich immer mal wieder geöffnet, allerdings scheint es eher Glückssache zu sein, ob ein Schulkind morgens einen halbwegs geöffneten Weg vorfindet, weil mutmaßlich Passanten die Warnbaken in Eigenregie vorher geöffnet haben

Gez. Florian Ries