Zaunkönigweg: Wohnnutzung ermöglichen, verträgliche Stadtplanung für unseren Bezirk einleiten

15. Juni 2022

An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6
Frau Birgit Schentek

Antrag:
Die Bezirksvertretung 6 bittet die Verwaltung, durch ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren oder durch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans eine Wohnnutzung des Flurstücks 100, Flur 2, Gemarkung Mörsenbroich festzusetzen.

Begründung:
Das Tankstellengrundstück am nördlichen Zubringer (Flurstück 100, Flur 2, Gemarkung Mörsenbroich) steht seit einiger Zeit leer. In der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 06.04.2022 erklärte die Verwaltung bei den Beratungen zur Vorlage APS/031/2022, dass für das Grundstück bereits Planungen bestehen und Abstimmungsgespräche laufen.
Das Tankstellengrundstück ist nicht Teil des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 06/020 (APS/031/2022), sodass Anpassungen bezüglich der räumlichen Planung für das Grundstück durch den jüngsten Prozess nicht möglich waren. Es besteht ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1962 (Bebauungsplan Nr. 5580/006), der die ursprüngliche Festsetzung „Wohngebiet“ in „Mittelgewerbegebiet“ geändert hat.
Angesichts der anstehenden Neuentwicklung des Grundstückes, sollte eine Planung angestrebt werden, die für unseren Bezirk verträglich ist. Aktuell steigt die Leerstandsquote für Büroimmobilien in Düsseldorf deutlich (8,7 % Q1 20221 im Gegensatz zu 6,5 % 20202). In den letzten Jahren hat es im zugehörigen Büroteilmarkt Düsseldorf-Nord und auch speziell in unserem Stadtbezirk eine große Zahl von Neuentwicklungen gegeben, wodurch das Angebot vergrößert wurde. Gleichzeitig verschlechtert sich zurzeit die allgemeine konjunkturelle Lage. Daher ist davon auszugehen, dass die Leerstandsquote bei Büroimmobilien erst einmal nicht zurückgehen wird und die Nachfrage nach Immobilien durch das bestehende Angebot an Flächen gedeckt werden kann.
Währenddessen steigt die Anspannung auf dem Wohnungsmarkt. Die Mietpreise auch in unserem Bezirk steigen. Daher sollte bei der Neuentwicklung der Fläche die Festsetzung von 1962 revidiert und stattdessen wieder eine Wohnnutzung angestrebt werden.
Mit der direkt angrenzenden Wohnnutzung auf dem Zaunkönigweg und auf der Scheffelstraße wäre die Entwicklung von Wohngebäuden städtebaulich verträglich. Das Projekt Deiker Höfe hat zudem bewiesen, dass eine Wohnneuentwicklung angrenzend an eine Schnellstraße möglich ist. Grünstrukturen sind hier genauso vorhanden wie eine gute Anbindung an den Einzelhandel. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr wäre hingegen zu verbessern.

Gez. Florian Ries        Alexandra Heymann        Ralf Molnar        Lukas Mielczarek

Quellen:

  1. https://arcgiscenter.cbre.eu/portal/apps/MapJournal/index.html?appid=184d1d23a49c4272adcb8d4c8b252768&locale=de
  2. https://ris-duesseldorf.itk-rheinland.de/sessionnetduebi/getfile.asp?id=411628&type=do