Der Einsatz von Streusalz

23. März 2021

Frau Bezirksbürgermeisterin
Maria Icking
Neusser Tor 12
40625 Düsseldorf

Sehr geehrte Frau Icking,

wir bitten die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Düsseldorf, um im Stadtbezirk 07 über das geltende Verbot von Streusalz auf Gehwegen zu informieren und es durchzusetzen, z. B. indem Hinweisen auf Verstöße nachgegangen oder aktiv kontrolliert wird?
  2. Wie viele Bußgeldverfahren wurden wegen Verstößen gegen das Streusalzverbot im Stadtbezirk 07 bis jetzt eingeleitet (aufgeschlüsselt nach Wintersaison und Höhe der verhängten Bußgelder)?
  3. Welche Möglichkeiten nutzt die Verwaltung um jetzt schon vorausschauend für den den kommenden Winter auf das Streuverbot im Einzel- und Gartenhandel im Stadtbezirk 07 hinzuweisen?

Sachdarstellung
Die Satzung über die Reinigung von öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf legt fest, dass die Verwendung von Streusalz grundsätzlich verboten ist. Nur an gefährlichen Stellen wie z.B. Treppen, Rampen und Brücken oder Abschnitten mit starkem Gefälle ist das Salzstreuen ausnahmsweise erlaubt. Grundsätzlich sollen abstumpfende Mittel wie Split oder Sand genutzt werden. Für Verstöße sieht die Straßenreinigungssatzung ein maximales Bußgeld von 500 Euro vor.

Das Salzstreuen hat schädliche Auswirkungen für den ohnehin stark strapazierten Stadtbaumbestand zur Folge. Die negative Wirkung von Streusalz auf die Wurzeln der Bäume ist hinlänglich bekannt. Angesichts des großen hitzebedingten Baumverlustes können wir es uns nicht leisten, weitere Stadtbäume zu verlieren. Überdies führt Streusalz zu Verletzungen bei Hundepfoten. Die Unterlassung des Salzstreuens kann also auch Leid bei Tieren verhindern.

Leider war im vergangenen Monat infolge des Wintereinbruchs wiederholt der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen im Satdtbezirk 07 zu beobachten. Trotz einer Pressemitteilung der Stadt zur Aufklärung über das Verbot von Streusalz erreichten uns vielfach Meldungen über etwaige Verstöße. Im alten Zentrum von Gerresheim, auf der Benderstraße und vielen anderen Straßen konnten wir beobachten, dass massiv Salz gestreut wurde. Auch gabe es in den Geschäften überhaupt keine abstumpfenden Mittel zu kaufen, es wurde lediglich Streusalz zum Kauf angeboten.

Die Einhaltung des Streuverbotes muss also konsequent gewährleistet und Bürger*innen sowie Unternehmen an die Auswirkungen von Streusalz aufgeklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Mörger und Fraktion