Öffnung „Am Wallgraben“ für Radverkehr in beide Fahrtrichtungen 25. September 201822. Oktober 2018 Antrag wurde zurückgezogen 25. September 2018 Herrn Bezirksbürgermeister Karsten Kunert Neusser Tor 12 40625 Düsseldorf Beschluss Die BV 7 beschließt die Öffnung der Straße „Am Wallgraben“ für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen. Zusätzlich sollen Schilder „Schrittgeschwindigkeit“ unter das vorhandene Verkehrszeichen 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) angebracht werden. Sachdarstellung Der Wallgraben ist seit vielen Jahren als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet. Außerdem ist die Durchfahrt für LKW gesperrt. Es gibt dort keine Trennung von PKW, Rad und Fußgängerverkehr. In verkehrsberuhigten Bereichen darf deshalb nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Da die Radverbindung über die Fußgängerzone Neußer Tor nicht gestattet ist und die Alternativen größere Umwege bedeuten, bietet sich an, diesen Weg freizugeben. Eine Gefährdung ist auf Grund der Beschilderung nicht gegeben. Zusätzlich empfehlen wir, wie am Rheinufer, ein Zusatzschild „Schrittgeschwindigkeit“ anzubringen. Mit freundlichen Grüßen Eva Mörger Maria Icking Marco Huppertz