Öffnung „Am Wallgraben“ für Radverkehr in beide Fahrtrichtungen

Antrag wurde zurückgezogen

25. September 2018

Herrn Bezirksbürgermeister
Karsten Kunert
Neusser Tor 12
40625 Düsseldorf

Beschluss
Die BV 7 beschließt die Öffnung der Straße „Am Wallgraben“ für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen.

Zusätzlich sollen Schilder „Schrittgeschwindigkeit“ unter das vorhandene Verkehrszeichen 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) angebracht werden.

Sachdarstellung
Der Wallgraben ist seit vielen Jahren als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet.

Außerdem ist die Durchfahrt für LKW gesperrt. Es gibt dort keine Trennung von PKW, Rad und Fußgängerverkehr. In verkehrsberuhigten Bereichen darf deshalb nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Da die Radverbindung über die Fußgängerzone Neußer Tor nicht gestattet ist und die Alternativen größere Umwege bedeuten, bietet sich an, diesen Weg freizugeben.

Eine Gefährdung ist auf Grund der Beschilderung nicht gegeben. Zusätzlich empfehlen wir, wie am Rheinufer, ein Zusatzschild „Schrittgeschwindigkeit“ anzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Mörger                  Maria Icking                   Marco Huppertz