Temporäre Zuwegung für Baufahrzeuge vom Rotthäuser Weg zur Villa Sohl

Antrag wurde abgelehnt

24. März 2020

Herrn Bezirksbürgermeister
Karsten Kunert
Neusser Tor 12
40625 Düsseldorf

Beschluss
Die BV 7 bittet die Verwaltung um Prüfung, ob während der Bauphase die Zuwegung für die Baufahrzeuge vom Rotthäuser Weg aus erfolgen kann. Die Zuwegung könnte neben der auf die Villa Sohl zuführende Allee der Vorgängeranlage eingerichtet werden. Diese Verkehrsführung soll temporär bleiben, um nicht die Unterschutzstellung des Parks als Denkmal zu gefährden werden.

Sachdarstellung
Die von der Verwaltung vorgestellte Planung sieht vor, die Zuwegung über die Straße Am Gartenkamp zu führen. Diese Planung sollte aus zwei Gründen überdacht werden:

  1. Diie Straße Am Gartenkamp ist eine schmale Anliegerstraße ohne Bürgersteige und nicht für den Fahrzeugverkehr geeignet, der für den Betrieb der Baustelle erforderlich ist.
  2. Die Zuwegung von und auf die Bergische Landstraße ist über den Rotthäuser Weg verkehrstechnisch sehr viel unproblematischer zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Mörger                      Maria Icking                      Marco Huppertz